Gebührenreform: Sixt klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag

wDeutschlands größter Autovermieter Sixt will sich angesichts hoher Mehrkosten mit allen juristischen Mitteln gegen den neuen Rundfunkbeitrag wehren. „Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen“, teilte Konzernchef Erich Sixt am Montag in München ...

BLZ
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wDeutschlands größter Autovermieter Sixt will sich angesichts hoher Mehrkosten mit allen juristischen Mitteln gegen den neuen Rundfunkbeitrag wehren. „Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen“, teilte Konzernchef Erich Sixt am Montag in München mit.

Für das erste Quartal stellte der Bayerischen Rundfunks dem Unternehmen für seine 40.000 Mietautos und die Betriebsstätten eine Rechnung über rund 718.000 Euro aus - inklusive Säumniszuschlag von gut 7000 Euro. Für 2013 müsse der Konzern voraussichtlich mehr als 3 Millionen Euro Rundfunkbeitrag zahlen. Insgesamt rechnet der Konzern mit jährlichen Mehrkosten im sechsstelligen Bereich.

BR: Sixt zahlt weniger als 2012

Der Bayerische Rundfunk reagierte mit Unverständnis auf die Ankündigung des Autovermieters Sixt, gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagen zu wollen. „Die angenommene Mehrbelastung durch den Rundfunkbeitrag können wir nicht nachvollziehen, im Gegenteil, 2013 musste Sixt weniger zahlen als zuvor“, sagte eine Sprecherin am Montag. So habe der Konzern im ersten Quartal rund 70 000 Euro weniger zahlen müssen als Anfang 2012. „Auch in allen weiteren Quartalen des Jahres 2012 lag die Höhe der Rundfunkgebühren über der Höhe der Rundfunkbeiträge im ersten Quartal 2013.“

Nach Angaben von Sixt steigt die Abgabe pro Auto von 5,76 Euro auf 5,99 Euro im Monat. Neben den Zahlungen für die Mietwagen müsse Sixt für Hunderte Vermietstationen zudem die neu eingeführte sogenannte Betriebsstättenabgabe zahlen, obwohl die Stationen gar nicht über Radios oder Fernseher verfügten.

„Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten“, sagte Sixt. So zahlten die Nutzer der Mietwagen bereits privat Rundfunkbeiträge. „Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sixt.

Letztes Mittel: Verfassungsbeschwerde

Der Autovermieter Sixt muss in dem juristischen Streit zuerst Widerspruch - in diesem Fall beim Bayerischen Rundfunk (BR) - gegen den Beitragsbescheid einlegen. Auf diesen Widerspruch hin wird dort ein Widerspruchsbescheid erlassen. Gegen den kann Sixt dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Zahlen muss Sixt aber zunächst in jedem Fall - Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Theoretisch kommen als nächste Instanzen der Verwaltungsgerichtshof und am Ende des normalen Instanzenwegs das Bundesverwaltungsgericht. Nach Ausschöpfung der Rechtsmittel kann das Unternehmen zudem eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. (dpa)

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