Die Bundespolizei kontrolliert an vier Wochenenden im Oktober und November Fahrgäste an einigen Berliner Bahnhöfen wieder verstärkt auf gefährliche Gegenstände wie Messer, Reizgas oder Schlagwerkzeuge.
Das Verbot gilt vom 20. Oktober bis 19. November jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag jeweils in der Zeit von 16 bis 4 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntagmorgen, den 19. November, um 4 Uhr. Betroffen sind die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von der Allgemeinverfügung der Bundespolizei ausgenommen.
Verstoß gegen Mitführverbot: Zwangsgeld droht
Hintergrund der Allgemeinverfügung ist laut der Bundespolizei eine „Zunahme der Gewaltintensität“. Durch das Verbot soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Fahrgäste und Polizeibeamte geschützt werden. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld verhängt werden.
Zuletzt hatte die Bundespolizei im März und Juli dieses Jahres Verbote für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr ausgesprochen und die Einhaltung dieser auch kontrolliert.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de