Das US-Außenministerium hat eine Ausschreibung für Fördergelder in einem Gesamtvolumen von rund 4,93 Millionen US-Dollar für europäische Empfänger veröffentlicht. Nach den Angaben in der Ausschreibung sollen zwei bis drei Zuschläge in Höhe von jeweils einer bis drei Millionen US-Dollar vergeben werden. Bewerbungsschluss ist der 12. August 2026, Projektbeginn der 30. September 2026.
Zuständig ist das Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit (DRL) des Ministeriums. Antragsberechtigt sind laut Ausschreibungstext gemeinnützige Organisationen, Denkfabriken, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Einzelpersonen und internationale Organisationen.
Wie die Financial Times berichtete, handelt es sich um einen der ersten konkreten Schritte der Trump-Regierung, ihre Kritik an europäischen Regierungen in Förderpolitik zu übersetzen.
Themen Souveränität, Migration und Meinungsfreiheit
Ziel der Förderung ist es nach Angaben des Ministeriums, „demokratische Widerstandsfähigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Verteidigung der Menschenrechte in Europa“ zu stärken. Projekte sollen sich mit Fragen nationaler Souveränität, Migration, Zensur und sogenannter „Lawfare“ – der Nutzung juristischer Mittel zu politischen Zwecken – befassen.
In der Ausschreibung heißt es zudem, supranationale Institutionen und Regierungen nutzten staatliche Macht, um Grundprinzipien demokratischer Selbstverwaltung durch „zu weit gefasste und vage Gesetze gegen Hassrede und Regulierungen von Online-Inhalten“ zu untergraben.
Zur Begründung verweist das Ministerium auf einen Auftritt von US-Außenminister Marco Rubio bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort habe Rubio eine Erneuerung der Partnerschaft zwischen den USA und Europa gefordert, um das gemeinsame Erbe zu verteidigen, die Achtung nationaler Souveränität wiederherzustellen und moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit anzugehen.
Nach Darstellung des Ministeriums driften europäische Regierungen zunehmend von diesen Grundlagen ab – durch „supranationale bürokratische Übergriffe“ und eine parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen bündele, die demokratischen Entscheidungen weniger Rechenschaft schuldeten. Über Jahrhunderte sei die transatlantische Partnerschaft in einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität verwurzelt gewesen.
Zwei Förderziele definiert
Das Ministerium nennt zwei Schwerpunkte: Zum einen sollen zivilgesellschaftliche Organisationen befähigt werden, Fälle vermeintlicher justizieller Übergriffe zu dokumentieren und darauf zu reagieren. Zum anderen soll die Debatte über EU-Integration, nationale Souveränität, Migration und „westliche Identität“ gefördert werden – etwa durch Forschungsarbeiten, Konferenzen und kulturelle Veranstaltungen.
Explizit ausgeschlossen ist laut Ausschreibung die Finanzierung parteipolitischer Aktivitäten. Alle Maßnahmen müssten „überparteilich“ sein, heißt es unter Verweis auf den Foreign Assistance Act. Ein Sprecher des Außenministeriums habe der Zeitung zufolge betont, das Ministerium finanziere „weder in Europa noch anderswo“ politische Parteien.
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