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Gegenrede: Brosius-Gersdorf ist für das Bundesverfassungsgericht ungeeignet

Frauke Brosius-Gersdorf ist nicht frei vom Verdacht tagespolitischer Polarisierung, so unser Autor. Gute Juristen müssen keine guten Verfassungsrichter sein. Ihre Berufung wäre fatal.

Christoph Zwickler
6 Min
Frauke Brosius-Gersdorf bei einer Bundespressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Frauke Brosius-Gersdorf bei einer Bundespressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

© Frederic Kern/imago

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Am 13. Juli 2025 erschien in der Berliner Zeitung ein Beitrag von Nasim Ebert-Nabavi, in dem sie auf die Berufung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht drängt. Die Juristin sei fachlich hervorragend qualifiziert und als Kandidatin unter den Parteien CDU/CSU und SPD längst einvernehmlich abgesprochen. Es drohe nun Schaden, sollte es nicht zur Berufung kommen. Dieser Annahme ist zu widersprechen.

Das Bundesverfassungsgericht soll als herausragende Autorität Deutschlands wahrgenommen werden. Dies wird dadurch unterstrichen, dass es allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständig und unabhängig ist, so ist es gleich zu Beginn des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geregelt. Bislang war es daher guter Brauch, dass sich die Richterschaft zur Tagespolitik weitgehend zurückhielt, und zwar auch bereits vor der Ernennung in diesen besonderen Richterstand. Denn als so richtig unabhängig dürften die Richterinnen und Richter in Karlsruhe nicht immer angesehen werden, werden sie doch von der Politik ins Amt berufen.

Keinesfalls sollte eine Kandidatin oder ein Kandidat polarisieren

Ernennungen von Politikern gelten daher stets als problematisch, auch wenn sie zugleich gute Juristen sind. Keinesfalls sollte eine Kandidatin oder ein Kandidat polarisieren. Damit würden bereits vorab Zweifel an der Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidungsfindung gesät. Das ließe sich mit dem besonderen Status der Institution nicht vereinbaren, die sich nicht als Beute der Parteien, sondern als ausgewogene Autorität präsentieren sollte. Oft werden daher parteilose Professoren vorgeschlagen, die als hervorragende Juristen gelten und die allenfalls in den Grundzügen die Haltung derer repräsentieren, die sie benennen. Sie fallen in der Regel aber nicht durch beständige mediale Präsenz zu tagespolitischen Fragen auf.

Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht

Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht

© Uli Deck/dpa

Das Verständnis dafür, dass ein Kandidat nicht nur die eigene Klientel zufriedenstellen darf, sondern – und sei es durch eine gewisse Abgehobenheit – auch im breiteren Volk auf eine gewisse Zustimmung und jedenfalls nicht auf größere Ablehnung stoßen sollte, ist häufig Grundlage der Nominierungen. Die Rechtsordnung verlangt für die Wahl aus guten Gründen eine Zweidrittelmehrheit. Die Autorität etwa der katholischen Kirche wäre verbrannt, würde sie sich regelmäßig in die Tagespolitik einmischen. Umso wuchtiger sind dann Statements aus Rom etwa zum Ukrainekrieg, die nicht auf kurzfristigen Aspekten aufbauen, sondern auf grundlegenden Werten.

Die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist als Juraprofessorin ganz sicher eine herausragende Juristin, die ihre politischen Positionen vermutlich besser und tiefer zu begründen weiß als viele Mitglieder an der Spitze der Partei, die sie aufgestellt hat. Allein das qualifiziert sie indes noch lange nicht für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ihr fehlt das, was für die Autorität der Institution Bundesverfassungsgericht notwendig ist, ihr fehlt, frei vom Verdacht der tagespolitischen Polarisierung zu sein.

Das mag für sie persönlich bedauerlich sein, für das Gericht und dessen Akzeptanz im Volk wäre ihre Berufung indes fatal. Menschen mit dem Tiefgang von Brosius-Gersdorf sollten sich vielmehr unmittelbar in den traditionellen politischen Parteien einbringen, um diese jenseits von Schlagworten wieder zukunftsfähig zu machen.

Für das schlechte Management ist Brosius-Gersdorf nicht verantwortlich

Selbstverständlich leidet unter dem derzeit unwürdigen Verfahren auch das höchste Gericht und damit die gesamte demokratische Ordnung. Der Schaden kann aber nicht einfach dadurch behoben werden, dass die von der SPD auserkorene Kandidatin nun doch noch berufen wird. Vielmehr stellt sich die Frage, ob es ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende geben soll. Für das schlechte Management ist Brosius-Gersdorf nicht verantwortlich. Es sind die Amateure in Sachen Staatsorgane bei SPD und CDU.

Jens Spahn (r.), Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag, und Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender, unterhalten sich im Bundestag zu Beginn der Sitzung.

Jens Spahn (r.), Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag, und Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender, unterhalten sich im Bundestag zu Beginn der Sitzung.

© Kay Nietfeld/dpa

Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf durch die SPD zeugt von Abgehobenheit und Realitätsverlust bei der ehemaligen Volkspartei. Die bekannten Positionen der Kandidatin etwa zur Impfpflicht dürften mit Blick auf die SPD keineswegs als „wir haben verstanden“, sondern vielmehr als „wir machen weiter so“ aufgefasst werden.

Als Partei, die nach aktuellen Umfragen und unter Berücksichtigung der Wahlbeteiligung nur noch von etwa zehn Prozent der Bevölkerung gewählt wird, hätte die SPD besser daran getan, eine Person zu nominieren, die durch alte sozialdemokratische Werte auffällt und nicht durch umstrittene Äußerungen, die auch einen Teil ihrer vormaligen Stammwählerschaft vor den Kopf stoßen müssen. Verantwortung für das Bundesverfassungsgericht und für den Zusammenhalt der Menschen im Land wurde durch die Nominierung – bewusst oder unbewusst – ignoriert.

Es offenbarte sich die Erwartung des eigentlich Unerwartbaren

Die anfängliche Akzeptanz der Kandidatin durch die CDU/CSU-Spitze belegt, dass diese noch nicht verstanden hat, worum es bei der Richterwahl auch geht. Überdies hatte die Führung offenbar nicht im Blick, dass die Wahl geheim erfolgt. Und da gab es doch bereits anlässlich der Kanzlerwahl eine heftige Pleite.

Schließlich sind die meisten CDU/CSU-Abgeordneten – anders als die von SPD, Grünen und Linken – als Direktkandidaten in den Bundestag eingezogen. Sie wurden also nicht von Landesparteitagen als eher bravere Parteisoldaten nominiert, sondern in der Regel von Kreisverbänden, die mitunter von den Landesparteien unabhängigere Positionen vertreten. Diese werden zwar in Berlin unter der Fraktionsdisziplin regelmäßig eingefangen, können sich indes in geheimen Abstimmungen umso unerwarteter entladen.

Für die Richterwahl offenbarte sich dann auf den letzten Drücker jene Erwartung des eigentlich Unerwartbaren, wonach die Wahl scheitern könnte. Insofern wäre es angezeigt gewesen, wenn die Führung von CDU/CSU jetzt nicht erst die Notbremse gezogen, sondern bereits zu Beginn des Nominierungsprozesses auf die Bremse getreten hätte. Das wäre das übliche Verfahren gewesen und hätte weder dem Bundesverfassungsgericht noch der Politik geschadet. Frauke Brosius-Gersdorf gegenüber wäre es fair gewesen.

Christoph Zwickler hat unter anderem mehrere Semester Politikwissenschaften, Philosophie, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er ist seit 2016 in Südhessen Vorsitzender einer lokalen Wählergemeinschaft.

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