Geldstrafe von 45.000 Euro

FC Union muss für Fans blechen

Der Fußball-Zweitligist 1. FC Union Berlin muss wegen Fehlverhaltens seiner Fans in drei Fällen eine Geldstrafe von 45.000 Euro zahlen. Das teilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Mittwoch mit. Der Verein kann noch gegen das Urteil vorgehen.

BLZ
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Während des Heimspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. September war ein Profi der Gäste mit einem Becher am Kopf getroffen worden. Zudem flog ein Feuerzeug in Richtung eines verletzten Fürthers und des Schiedsrichters. Am 25. September verzögerte sich der Anpfiff des DFB-Pokal-Spiels beim VfL Osnabrück, weil im Berliner Zuschauerblock Leuchtfeuer gezündet worden waren. Auch während des Spiels und nach dem Abpfiff brannten Zuschauer Pyrotechnik ab. Gegenstände flogen auch im DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember auf das Spielfeld.

In das Heimspiel am Freitag (18.30 Uhr) gegen Frankfurt geht Union ohne Personalprobleme. Kein einziger Spieler fehlt verletzt oder gesperrt. Trainer Uwe Neuhaus erwartet nach zuvor zwei Unentschieden im dritten Pflichtspiel des neuen Jahres endlich den ersten dreifachen Punktgewinn. „Wir haben mit einem Sieg die Riesenchance, auf den dritten Platz zu kommen, punktgleich mit Fürth. Ich weiß nicht, wie oft wir noch solche Chancen bekommen werden“, sagte Neuhaus.

Weil die vier derzeitigen Mitkonkurrenten um Rang drei erst ab Samstag im Einsatz sind, könnte Union am Freitagabend zumindest vorübergehend auf den Relegationsrang vorstoßen. Neuhaus warnte allerdings vor den bislang in vier Zweitligaspielen im Stadion „An der Alten Försterei“ punkt- und torlosen Hessen. „Frankfurt ist eine der besten Kontermannschaften. Sie haben exzellente Akteure für ein temporeiches Spiel nach vorn, wenn der Raum das ist. Das macht die Mannschaft gefährlich“, erklärte Neuhaus.

Personell könnte es trotz der besseren zweiten Halbzeit beim 1:1 in Düsseldorf die eine oder andere Änderung in der Startelf geben. Beim vereinsinternen Test am Montag gegen die eigene U23-Vertretung (2:2) bot sich allerdings kaum einer der Reservisten für die Startelf an. Neuhaus hatte nur Verteidiger Patrick Kohlmann und Neuzugang Abdallah Gomaa namentlich gelobt.

Die Geldstrafe durch das DFB-Sportgericht kam durch Vergehen aus dem vergangenen Jahr zustande. Während des Heimspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. September war ein Profi der Gäste mit einem Becher am Kopf getroffen worden. Zudem flog ein Feuerzeug in Richtung eines verletzten Fürthers und des Schiedsrichters. Am 25. September verzögerte sich der Anpfiff des DFB-Pokal-Spiels beim VfL Osnabrück, weil im Berliner Zuschauerblock Leuchtfeuer gezündet worden waren. Auch während des Spiels und nach dem Abpfiff brannten Zuschauer Pyrotechnik ab. Gegenstände flogen auch im DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember auf das Spielfeld. (dpa)

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