Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln im März 2022 zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass sich bei der AfD-Jugendorganisation Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewehrt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt abgelehnt.
Junge Alternative
Gericht: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung
Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, wird seit 2023 vom Verfassungsschutz anders eingestuft. Nach einem Gerichtsbeschluss ist die Behandlun...
dpa
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ARCHIV - Die Nachwuchsorganisation der AfD: die Junge Alternative.
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