Im Winter macht es sich das Schwein am liebsten auf der Couch bequem, erzählt seine Halterin. Mit ihr lebt es in einer 70 Quadratmeter großen Altbauwohnung im vierten Stock – ohne Aufzug. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden: Eine solche Haltung ist nicht artgerecht. So darf ein Schwein nicht leben.
Verwaltungsgericht
Gericht bestätigt: Schwein darf nicht im vierten Stock wohnen
Eine Berlinerin hält ein Schwein in der Wohnung und zeigt es auf TikTok beim Gassigehen. Das Verwaltungsgericht verbietet es, nicht das erste Urteil gegen Schweine in Wohnlagen.
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Im Winter liegt das Schwein einer Berlinerin am liebsten auf der Couch und tagsüber macht es einen Spaziergang: Geht nicht, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Berlin (Symbolfoto).
© Kristina Kormilitsyna/imago