Das Arbeitsgericht hat gestern die Klage eines 47 Jahre alten Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe abgewiesen und die gegen ihn ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam erklärt. Der Kläger hatte einen Kollegen auf Grund seiner polnischen Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt. Nach einer Beschwerde beim Personalrat waren die Vorfälle bekannt geworden. Das Gericht urteilte, dass es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten sei, jemanden zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trage. Der Betroffene kann Berufung einlegen. (mm.)
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