Brandenburg

Gericht: Früherer SPD-Wirtschaftsminister darf nicht für Tesla-Kanzlei arbeiten

Jörg Steinbach war als Minister für die Ansiedlung von Tesla in Brandenburg mitverwantwortlich. Nach seiner Amtszeit wollte er bei einer Kanzlei anfangen, die für den Autobauer tätig ist.

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Jörg Steinbach (SPD) war von 2019 bis 2024 Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Jörg Steinbach (SPD) war von 2019 bis 2024 Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

© Sebastian Gollnow/dpa

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das von der Landesregierung verhängte Tätigkeitsverbot gegen enen ehemaligen Wirtschaftsminister Brandenburgs bestätigt. Hintergrund sind mögliche Interessenskonflikte im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Autoherstellers Tesla.

Jörg Steinbach (SPD), der 2019 Wirtschaftsminister war, darf bis Dezember 2026 nicht als Berater für eine Wirtschaftskanzlei tätig werden. Ende 2024 war Steinbach aus der Landesregierung ausgetreten.

Steinbach wehrte sich gegen Verbot – ohne Erfolg

Grundlage des Verbots ist das Brandenburgische Ministergesetz. Demnach kann die Landesregierung früheren Kabinettsmitgliedern in den ersten zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit untersagen, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Die Landesregierung hatte von dieser Möglichkeit am vierten September 2025 mit einer sofort vollziehbaren Verfügung Gebrauch gemacht. Ein Eilantrag des Ex-Ministers vor dem Verwaltungsgericht Potsdam war zuvor erfolglos geblieben.

Nach Auffassung des Senats reicht für ein solches Verbot bereits der begründete Anschein, dass durch die neue Tätigkeit Zweifel an der Integrität der Landesregierung entstehen könnten. Diese Voraussetzung sah das Gericht im konkreten Fall als erfüllt an.

Ausschlaggebend war die Rolle des ehemaligen Ministers bei der Ansiedlung einer Produktionsstätte des Autoherstellers Tesla im Land Brandenburg. Während seiner Amtszeit war er nach Angaben des Gerichts in erheblichem Umfang an dem Vorhaben beteiligt und Mitglied der eigens dafür eingerichteten „Task Force“ des Landes.

Die Wirtschaftskanzlei, für die der frühere Minister nun arbeiten wollte, hatte das Land bereits zu seiner Amtszeit beraten – konkret beim Verkauf eines Grundstücks für die Produktionsstätte sowie bei der Zulassung eines vorzeitigen Beginns der Errichtung der Anlage. Der Senat stellte fest, der Ex-Minister habe einen nicht unerheblichen vermittelnden Einfluss darauf genommen, dass ein Landesbetrieb die Kanzlei mandatiert habe.

Inzwischen ist die Kanzlei für den Autohersteller Tesla selbst tätig und kann das Land in dieser Sache nicht mehr vertreten. Würde der ehemalige Minister kurz nach seinem Ausscheiden eine Beratertätigkeit für genau diese Kanzlei aufnehmen, wäre dies nach Einschätzung des Gerichts geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung zu beeinträchtigen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

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