Ein Rattenbefall auf einem Grundstück in Reinickendorf wurde im Sommer dem Gesundheitsamt gemeldet, so das Gericht. Die Ratten würden demnach von einer unbekannten Person mit Futter und Getränken versorgt, hieß es. Sie würden inzwischen auch in die Dämmung des Nachbargebäudes klettern. Das Bezirksamt Reinickendorf verpflichtete die Grundstücks-Eigentümerin nach einer Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt im September dazu, innerhalb einer Woche Fachleute gegen die Ratten einzusetzen. Andernfalls wollte das Bezirksamt selbst aktiv werden - auf Kosten der Eigentümerin.
Dagegen ging die Eigentümerin bei Gericht vor. Das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Es folgte dem Einwand der Eigentümerin, sie habe keine Ratten gesichtet, nicht. Mehrere Nachbarn hätten den Rattenbefall bestätigt. Rattenlöcher seien auf dem Grundstück festgestellt worden. Aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergebe sich eine Pflicht der Eigentümerin zur Bekämpfung.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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