Gericht

Islamistischer Verein Jama'atu Berlin bleibt verboten

Das Oberverwaltungsgericht weist die Klage gegen den Vereinsverbot ab. Im Februar 2021 wurde bei der islamistischen Gruppierung eine Razzia durchgeführt.

Team News AFP
2 Min
Razzia: Im Februar 2021 wurde durch die Polizei ein Verbot der islamistischen Gruppierung Jama

Razzia: Im Februar 2021 wurde durch die Polizei ein Verbot der islamistischen Gruppierung Jama'atu Berlin durchgesetzt.

© Christian Mang/imago

Der islamistische Verein Jama'atu Berlin alias Tauhid Berlin bleibt laut einer Gerichtsentscheidung verboten. Er richte sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Es bestätigte mit der bereits im März getroffenen Entscheidung das Verbot durch den Berliner Innensenat aus dem Februar 2021. (Az.: OVG 1 A2/21)

Die Vereinigung vertrete eine salafistische Ideologie, lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und erkenne ausschließlich die Scharia als legitimes Gesetz an. Sie glorifiziere den Terror der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat als Märtyrertum und legitimiere die Gewaltanwendung zwischen den Völkern.

Im Februar 2021 hatte die Polizei das Verbot der Gruppierung mit einer Großrazzia durchgesetzt. Daran beteiligt waren 850 Beamte von Polizei und Bundespolizei. Durchsucht wurden 26 Objekte – 24 in Berlin und zwei in Brandenburg. Das Vermögen der Vereinigung wurde beschlagnahmt und eingezogen.

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