Der islamistische Verein Jama'atu Berlin alias Tauhid Berlin bleibt laut einer Gerichtsentscheidung verboten. Er richte sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Es bestätigte mit der bereits im März getroffenen Entscheidung das Verbot durch den Berliner Innensenat aus dem Februar 2021. (Az.: OVG 1 A2/21)
Die Vereinigung vertrete eine salafistische Ideologie, lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und erkenne ausschließlich die Scharia als legitimes Gesetz an. Sie glorifiziere den Terror der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat als Märtyrertum und legitimiere die Gewaltanwendung zwischen den Völkern.
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Im Februar 2021 hatte die Polizei das Verbot der Gruppierung mit einer Großrazzia durchgesetzt. Daran beteiligt waren 850 Beamte von Polizei und Bundespolizei. Durchsucht wurden 26 Objekte – 24 in Berlin und zwei in Brandenburg. Das Vermögen der Vereinigung wurde beschlagnahmt und eingezogen.
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