Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Einreiseverbot gegen Martin Sellner gekippt. Dem Eilantrag des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich werde stattgegeben, teilte das Gericht am Freitag mit. Somit dürfe das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot – zumindest vorerst – nicht vollzogen werden.
„Die für das Ausländerrecht zuständige 3. Kammer (...) hat mit Beschluss vom heutigen Tage dem Eilantrag des österreichischen Staatsbürgers M. Sellner gegen die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland (...) stattgegeben“, hieß es in einer am Nachmittag veröffentlichten Gerichtsmitteilung.
Die vorangegangene behördliche Verfügung der Stadt Potsdam, dass Martin Sellner nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfe, erweise sich „nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung als rechtswidrig“. Maßgeblich für die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts „im vorläufigen Rechtsschutz“ sei gewesen, dass der „vom Antragsteller gegen die Verlustfeststellung erhobene Widerspruch“ voraussichtlich ohnehin Erfolg haben werde. Der Stadt Potsdam sei es nicht geglückt, die von Sellner angeblich ausgehende „tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung bzw. Sicherheit“ überzeugend zu begründen. Gegen den Beschluss stehe den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zu.
Remigration und das „Geheimtreffen“ von Potsdam
Hintergrund des Falls ist, dass Sellner bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen hatte. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Medienhaus Correctiv hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der rechtskonservativen Werteunion.
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Im Anschluss war ein Einreiseverbot gegen den Österreicher Martin Sellner für ganz Deutschland verhängt worden. Er sollte demnach für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren. Die Geltung des Einreiseverbots war allerdings schon zuvor ausgesetzt worden – bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag.
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