Umstrittenes Urteil in der Schweiz

Gericht mildert Strafe von Vergewaltiger und verweist auf Verhalten des Opfers

Die Entscheidung sorgte in der Schweiz für einen Aufschrei der Empörung. Nun äußert sich das Gericht dazu.

Team News dpa/kmi
2 Min
Basel: Eine Frau hält vor dem Appellationsgericht während einer Demonstration für ein Vergewaltigungsopfer ein Plakat. Nach dem strafmildernden Urteil in einem Vergewaltigungsfall wurde dazu aufgerufen, gegen das Urteil zu demonstrieren. 

Basel: Eine Frau hält vor dem Appellationsgericht während einer Demonstration für ein Vergewaltigungsopfer ein Plakat. Nach dem strafmildernden Urteil in einem Vergewaltigungsfall wurde dazu aufgerufen, gegen das Urteil zu demonstrieren. 

© dpa/Georgios Kefalas/KEYSTONE

Die Gerichtspräsidentin hatte in dem mündlichen Urteil vergangene Woche nach Medienberichten von Signalen gesprochen, die das Opfer ausgesandt habe. Die Tat passierte im Februar 2020 nach dem Besuch eines Clubs in Basel. Den Berichten nach sagte die Gerichtspräsidentin zudem, die Tat habe nicht lange gedauert, und das Opfer sei nicht schwer verletzt worden. Die betroffene Frau teilte über ihre Anwältin mit, sie sei schockiert, dass ihr eine Mitschuld an der Tat zugeschoben werde. Für sie sei es völlig unverständlich, wie eine Richterin sich so äußern könne.

Appellationsgericht: Es geht nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren

„Bemisst das Gericht die Strafe, so hat es jeweils die konkreten Tatumstände, die konkrete Situation des Täters, seinen konkreten Tatbeitrag und die konkreten Auswirkungen auf das Opfer zu berücksichtigen, teilte das Appellationsgericht (Berufungsgericht) nun mit. „Wenn dabei geprüft wird, wie der Beschuldigte die Situation interpretiert hat, geht es lediglich darum, das Verschulden des Täters zu bemessen und nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren.“

Zu Einzelheiten aus der mündlichen Begründung wollte sich eine Gerichtssprecherin nicht äußern. Das ausführliche schriftliche Urteil werde in einigen Wochen publiziert. Das Strafmaß war von über vier auf drei Jahre reduziert worden, die Hälfte davon auf Bewährung.

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