Gericht: Senat hat Fragerecht von Piraten-Abgeordnetem verletzt

Der rot-schwarze Berliner Senat hat einem Gerichtsbeschluss zufolge das Fragerecht des Piraten-Abgeordneten Martin Delius verletzt. Zwei Fragen einer schriftlichen Anfrage zum Hauptstadtflughafen seien nicht ausreichend beantwortet worden, teilte der Verfassungsgerichtshof am Dienstag mit. Konkret ging es dabei um Sitzungsprotokolle des Bundesverkehrsministeriums, die an den Berliner Senat weitergegeben wurden. Der Senat ist verpflichtet, schriftliche Fragen eines Abgeordneten zu beantworten, wenn dadurch keine Grundrechte eingeschränkt werden. Will er Informationen nicht herausgeben, muss er dies innerhalb von drei Wochen begründen. ...

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Berlin - Der rot-schwarze Berliner Senat hat einem Gerichtsbeschluss zufolge das Fragerecht des Piraten-Abgeordneten Martin Delius verletzt. Zwei Fragen einer schriftlichen Anfrage zum Hauptstadtflughafen seien nicht ausreichend beantwortet worden, teilte der Verfassungsgerichtshof am Dienstag mit. Konkret ging es dabei um Sitzungsprotokolle des Bundesverkehrsministeriums, die an den Berliner Senat weitergegeben wurden. Der Senat ist verpflichtet, schriftliche Fragen eines Abgeordneten zu beantworten, wenn dadurch keine Grundrechte eingeschränkt werden. Will er Informationen nicht herausgeben, muss er dies innerhalb von drei Wochen begründen. (dpa/bb)

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