CDU und Wadephul

Gericht und Asylexperte: Abschiebungen nach Syrien sind möglich

Gericht erlaubt Syrer-Abschiebung. Experte sieht Einzelfallprüfung als entscheidend. Warum ist die politische Debatte davon abgekoppelt?

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Joubar, in der Nähe von Damaskus, nach 13 Jahren Krieg

Joubar, in der Nähe von Damaskus, nach 13 Jahren Krieg

© DIA Images/ABACA/imago

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in zwei Fällen die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat erlaubt. Wie das Gericht mitteilte, drohen Rückkehrern nach Syrien keine relevanten Gefahren mehr.

In den Heimatprovinzen der Kläger – Damaskus und Latakia – gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass sie einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt seien. Auch drohe ihnen keine Verelendung bei ihrer Rückkehr, so das Gericht.

Dissenz zwischen Merz und Wadephul

Die Entscheidung fällt mitten in die Debatte um die Syrien-Politik der Bundesregierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht nach dem Ende des Bürgerkriegs keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) zeigte sich bei einem Syrien-Besuch hingegen erschüttert über das Ausmaß der Zerstörung und verglich die Lage mit Deutschland 1945.

In einem Gastbeitrag auf Legal Tribune Online analysiert Daniel Thym von der Universität Konstanz die rechtliche Situation für Abschiebungen nach Syrien. Auch er vertritt die Meinung, dass die humanitäre Lage Rückführungen nicht generell verhindert, sondern abhängig vom Einzelfall ist.

Flüchtlingsstatus nur noch im Einzelfall

Nach Ansicht von Thym sollte die Politik daneben aber auch auf Rückkehrförderung, Erkundungsreisen und Bleiberechte für gut Integrierte setzen. Einen Flüchtlingsstatus werde es nur noch in Einzelfällen geben, etwa für Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten. Auch der subsidiäre Schutz wegen des Bürgerkriegs werde nicht mehr pauschal ausgehändigt, da die Sicherheitslage in den meisten Regionen Syriens abgeflaut sei.

Entscheidend sei die Einzelfallprüfung, etwa, ob Rückkehrern extreme Armut drohe. Dabei müssen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Gerichte den verfügbaren Wohnraum, eine mögliche Unterkunft bei der Familie und Verdienstmöglichkeiten prüfen, so Thym. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die USA ihre humanitäre Hilfe drastisch reduzierten.

Experte: Abschiebungen müssen Ziel sein

Thym hält Abschiebungen im großen Stil für eine Illusion, plädiert aber dafür, dass die Politik es dennoch versuchen sollte. Regelmäßige Abschiebungsflüge seien ein perfektes Kontrollsignal, um der Bevölkerung zu verdeutlichen, dass die Regierung die Rechtspflicht zur Aufenthaltsbeendigung ernst nimmt.

Gleichzeitig sollte die Regierung laut Thym auf freiwillige Rückkehr setzen, die günstiger, humaner und pragmatischer sei. Innenminister Dobrindt solle zudem offizielle Erkundungsreisen ermöglichen. Gut integrierten Syrern sollte unabhängig vom Schutzstatus ein Bleiberecht gewährt werden.

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