Schneider und weitere Komplizen haben nach Überzeugung des Gerichts vor knapp sechs Jahren die Halle in Brand gesetzt. Dort sollten vorübergehend etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden. Der Wiederaufbau kostet laut BGH rund 3,9 Millionen Euro. Dafür und für weitere rechtsextremistisch motivierte Taten hatte das Gericht Schneider zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren und einem Monat verurteilt.
In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige bereits verurteilt worden war.
Brandstifter Schneider trat Haftstrafe Ende Juli an
Im Februar 2015 hatte Schneider, der damals zu den führenden Köpfen der rechten Szene in Nauen zählte, mit mindestens 50 Gleichgesinnten die Unterbrechung einer Stadtverordneten-Versammlung erzwungen. Die Gruppe hatte gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums geschlagen und Parolen gebrüllt. Außerdem soll Schneider mit Komplizen das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben, über den es Gerüchte wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gab.
Rechter Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider rechtskräftig verurteilt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar den Schuldspruch wegen Brandstiftung gegen ihn zwar bestätigt. Bei der Bildung der Gesamtstrafe sahen die obersten Strafrichter in Karlsruhe aber Fehler. Darüber müssen die Landesrichter nun noch einmal verhandeln.
Es ist die dritte Runde vor dem Gericht in der Landeshauptstadt. Bereits das erste Urteil hatten die BGH-Richter aufgehoben, da ein Schöffe aus ihrer Sicht befangen gewesen war. Schneider hatte Ende Juli seine Haft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Luckau-Duben angetreten.
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