Gericht: Zahlung an Tempodrom keine Untreue

Keine Anklage gegen Sarrazin und Strieder

Jan Thomsen
2 Min

Ein amtierender und ein ehemaliger Senator des Landes Berlin können seit gestern ein wenig unbeschwerter durch die Welt gehen. Das Kammergericht hat Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Bausenator Peter Strieder (beide SPD) von dem Vorwurf befreit, dem Land mit einer von ihnen - besonders von Strieder - veranlassten Unterstützung für das Kreuzberger Kulturhaus Tempodrom geschadet zu haben. Dies hatte ihnen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die mit ihrer Anklage wegen Untreue zu Lasten des Berliner Haushalts nun endgültig gescheitert ist. Zu einem Prozess gegen Sarrazin wird es daher nicht kommen, gegen Strieder zumindest nicht in dieser Sache.Strittig war eine Entscheidung vom Oktober 2002. Auf Initiative Strieders hatte das angeschlagene Kulturhaus eine Zahlung der landeseigenen Investitionsbank (IBB) erhalten, in Form eines Sponsorings von 1,74 Millionen Euro. Diese Summe sollte vom Bankbeitrag der IBB, einer Art Gewinnbeteiligung fürs Land, abgezogen werden. Sarrazin stimmte zu. Die Staatsanwälte sahen darin eine Untreue zu Lasten des Etats, weil mit voller Absicht Einnahmen gemindert worden seien. Allerdings lehnte schon die Vorinstanz, das Landgericht, im Dezember einen Untreue-Prozess ab, weil sie keinen Schaden sah. Denn der Bankbeitrag war mangels Überschuss ohnehin ausgefallen.Dem schloss sich das Kammergericht, bei dem sich die Staatsanwaltschaft beschwert hatte, an. Da zu einem Untreue-Vorwurf ein Schaden gehört, lehnten die Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Sarrazin ist so in Sachen Tempodrom entlastet, gegen Strieder ermitteln die Staatsanwälte nach wie vor wegen Korruptionsverdachts. Sarrazin äußerte sich am Donnerstagabend nicht.

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