Ein Flüchtling vom Berliner Oranienplatz hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Senat erstritten. Der Asylbewerber aus Nigeria kann vorerst in Berlin bleiben und muss nicht nach Bayern ziehen, wie es das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) angeordnet hatte.
Das entschied das Verwaltungsgericht bereits am Dienstag und verwies dabei ausdrücklich auf das „Einigungspapier Oranienplatz“ des Senats mit den Flüchtlingen. Der Beschluss lag am Donnerstag vor.
Das Gericht gab einem Eilantrag des Mannes statt. Dies gilt, bis über die eigentliche Klage gegen den Umzug nach Bayern entschieden wird. Das Gericht betonte, dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Zuweisung des Mannes nach Bayern bestünden. (dpa)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de