Wer in Berlin Wohnraum besitzt, ihn aber aus Spekulationsgründen oder wegen Handlungsunfähigkeit leerstehen und herunterkommen lässt, kann demnächst auf Zeit gleichsam enteignet werden. Das sieht eine Änderung des Zweckentfremdungs-Verbotsgesetzes vor, die Wohnungs-Senatorin Katrin Lompscher (Linke) vorgelegt hat. Danach werden die bislang in solchen Fällen machtlosen Bezirke ermächtigt, Häuser von Treuhändern instandsetzen zu lassen und die Wohnungen zu vermieten.
Lompschers Gesetzentwurf, den der Senat am Dienstag billigte und der dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt wird, sieht vor, dass die Bezirke die Verfügungsgewalt über ein Haus dem Eigentümer entziehen darf. Die an seiner Stelle eingesetzten Treuhänder – das sollen vor allem Wohnungsverwaltungen sein – können die notwendigen Arbeiten in Auftrag geben. Die Kosten werden dem Treuhänder vom Bezirk erstattet oder werden ihm vorgeschossen.
Ist das Haus saniert und vermietet, geht es an den Eigentümer zurück. Er muss die Mietverträge akzeptieren und dem Bezirk die Kosten erstatten. Zahlt der Eigentümer nicht, hat der Bezirk einen hohen Anspruch in einem Zwangsversteigerungsverfahren: Er hat als „öffentliche Last“ Vorrang beispielsweise vor Hypotheken und Grundschulden. Bei einer Zwangsversteigerung greift der Bezirk als erster auf den Erlös zu.
Das Haus an der Weddinger Burgsdorfstraße ist inzwischen eine Ruine.
© Bernd Friedel
Das Gesetz lässt neben der Treuhänder-Regelung auch einen schnelleren Zugriff der Behörden zu. Leerstand wird noch drei Monate lang akzeptiert, bislang war es ein halbes Jahr. Andere Druckmittel, widerspenstige Eigentümer zum Vermieten ihrer Wohnung zu bewegen, werden verschärft.
Ephraim Gothe (SPD). in Mitte Stadtentwicklungsstadtrat, begrüßte die Senatsentscheidung, „außer Kontrolle geratene Häuser unter Zwangsverwaltung stellen zu können.
Wie viele Objekte in der Stadt existieren, für die die neue Regelung gelten kann, weiß Lompschers Verwaltung nicht zu sagen. Beispiele für von Verfall begleitetem Leerstand sind das Steglitzer Eckhaus Hindenburgdamm / Gardeschützenweg und ein Haus in der Weddinger Burgsdorfstraße.
Das Steglitzer Haus, seit gut 15 Jahren ohne Bewohner, gehört einem ehemaligen Arzt, der mehrere ganz oder teilweise leerstehende Häuser besitzt. Ihm gehört auch ein Haus an der Kameruner Straße in Wedding, in dem Südosteuropäer unter erbärmlichen Bedingungen hausen, wie diese Zeitung berichtet hatte. Das mittlerweile einsturzgefährdete Haus in der Burgsdorfstraße lässt das Bezirksamt Mitte seit über zehn Jahren verzweifeln, weil es bislang nicht gelang, die Besitzerin zur Sanierung, zum Verkauf oder Abriss zu bewegen. Gegenwärtig will der Bezirk die Frau gerichtlich zwingen lassen, die Ruine abzureißen.
Anwohner Friedrich Dannenberg ärgert sich über das seit 30 Jahren leere Wohnhaus Odenwaldstraße.
© Thomas Lebie
Die Wohnungsknappheit soll auch mit einer neuen Entscheidungsstruktur bekämpft werden, indem Streitigkeiten schneller beigelegt werden sollen. Gibt es bei Bauvorhaben Konflikte zwischen Bauherren und Verwaltungen oder zwischen Verwaltungen, die das Projekt verzögern, können sie von einer Größenordnung von etwa hundert geplanten Wohnungen an der Wohnungsbau-Leitstelle vorgelegt werden. Sie ist einem Staatssekretär der Wohnungsverwaltung angegliedert und dient als „Clearingstelle“. die binnen zwei Monaten das Problem lösen soll. Gelingt das nicht, wird der Streit in einem Gremium beraten, das aus Staatssekretären und Senatoren aus drei Verwaltungen und der Senatskanzlei besteht. Schaffen auch sie es in zwei Sitzungen (sie tagen monatlich) nicht, eine Lösung zu finden, legt die Wohnungs-Senatorin dem Senat einen Vorschlag zur Entscheidung vor.
Die CDU kritisierte die Clearingstelle, weil der Wohnungsbau nicht „Chefsache“ in der Hand des Regierenden Bürgermeisters MichaelMüller (SPD) werde, sondern weiter der „Nicht-Bausenatorin“ Lompscher überlassen bleibe.
Auch die Grünen sehen noch Nachholbedarf bei der Beschleunigung von Wohnungsbau. Die Abgeordnete Katrin Schmidberger kündigte an, dass die rot-rot-grüne Koalition die Geltungsdauer von Baugenehmigungen von drei auf zwei Jahre verkürzen wird und sie statt. Mit derlei Genehmigungen werde zu oft spekuliert, ohne dass gebaut wird.
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