Er hatte Maria M. gestalkt und ihren Tod mit einer „überschießenden Aktivität“ geplant, wie die Richterin sagt. Er muss dafür lebenslang hinter Gitter. Zudem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der 33-Jährige nach 15 Jahren nicht auf Bewährung entlassen werden kann.
Hätte der Tod von Maria M. verhindert werden können? Es klingt bitter: Die Richterin beantwortet diese Frage in ihrer Urteilsbegründung indirekt mit einem Nein. Maria M. hatte wegen der Nachstellungen Anzeige erstattet, sie besaß ein Notfalltelefon der Polizei. Es gab polizeiliche Ansprachen an Nelson B., sich Maria M. nicht zu nähern. Nichts half. Nelson B. war darauf aus, seine Ex-Freundin unbedingt zu vernichten.
Perfekter Schwiegersohn
Maria M. und Nelson B. lernten sich 2016 bei einem Spaziergang mit ihren Hunden kennen. Im Frühjahr 2017 kamen sie sich näher. Nelson B. habe zwei Gesichter gehabt, sagt Sylvia Busch. Zunächst trat er als perfekter Schwiegersohn auf, dann jedoch wurde der mehrfach vorbestrafte Mann kontrollierend, aggressiv und eifersüchtig. Wie schon in früheren Affären, die auch mit körperlicher Gewalt einhergegangen seien.
Maria M. fühlte sich eingeengt. Nelson B. trank, er nahm Drogen, und er machte schließlich auf Bitten seiner Freundin eine Therapie. Noch während des Klinikaufenthaltes erklärte Nelson B. Mitte Oktober die Trennung. Trotzdem kam er immer wieder.
Er drohte mit Selbstmord. Er lauerte Maria M. auf. Wie am 22. Oktober 2018 in einer Tiefgarage. Die Frau verriegelte die Autotüren, er trat dagegen, sie rief die Polizei. Danach durfte sich Nelson B. ihr nicht mehr nähern. Doch daran hielt er sich nicht.
GPS-Tracker am Auto
Maria M. zog zeitweise zu Verwandten. Doch da hatte Nelson B. längst beschlossen, sie für „ihre Anzeige bei der Polizei zu bestrafen“, so Sylivia Busch. Mitte November habe er den Entschluss gefasst, die 32-Jährige zu töten.
Nelson B. kaufte sich ein Steakmesser und präparierte es mit einem Abrutschschutz. Er erkundigte sich im Internet nach den rechtlichen Folgen eines Mordes und über die Haftbedingungen in Tegel. Ende November klemmte er einen GPS-Tracker unter das Auto seiner Ex-Freundin. Er wusste immer, wo sie sich befand.
Am 7. Dezember kehrte Maria M. kurz in ihre Wohnung zurück. Dort lauerte schon Nelson B. Maria M. rief die Polizei, die den Mann nicht mehr antraf, ihn aber telefonisch aufforderte, die Belästigungen zu unterlassen.
Klinge abgebrochen
Am Morgen des nächsten Tages verließ Maria M. die Wohnung ihrer Schwester in Zehlendorf, um zur Arbeit zu fahren. Wortlos stürzte sich Nelson B. laut Urteil auf die Frau, stach solange zu, bis die Klinge abbrach. Maria M. konnte sich schwer verletzt in den Hausflur retten, wo ihre Schwester sie fand. Maria M. starb wenig später in einer Klinik.
Mutter und Schwester des Opfers traten im Prozess als Nebenkläger auf. Die Schwester sagt nach dem Schuldspruch unter Tränen, das Urteil bringe ihr die Schwester und ihrer Mutter die Tochter nicht wieder. Sie könne auch nicht vergessen, was sie erlebt habe. Die Mutter erklärt, es gebe kein gerechtes Urteil für das, was Nelson B. getan habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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