Rund die Hälfte der Glühweine im Brandenburger Handel entspricht nicht den geltenden Kennzeichnungsvorschriften. Von 84 getesteten Produkten seien weniger als 50 Prozent korrekt mit Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten versehen, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) am Mittwochmorgen mit. Seit dem 8. Dezember 2023 gelten für neu hergestellten Glühwein strengere Kennzeichnungspflichten.
„Glühweine ohne Zutatenliste und Nährwertangaben könnten vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen produziert worden sein“, erklärte Carola Clausnitzer, Lebensmittel-Expertin der VZB. Solche Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden. Da jedoch kein Herstellungsdatum angegeben werden muss, sei es oft unklar, ob es sich um Altbestände oder fehlerhaft etikettierte Ware handelt.
Wie verbraucherfreundlich ist der Produktvergleich auf dem Markt?
Zudem zeigte die Untersuchung, dass 94 Prozent der korrekt gekennzeichneten Glühweine die neuen Vorschriften nutzen, um Zutaten- und Nährwertangaben ausschließlich digital über einen QR-Code bereitzustellen. Wein und weinhaltige Getränke sind die einzigen Lebensmittel, bei denen diese Art der Kennzeichnung erlaubt ist.
Das erschwere Verbrauchern den schnellen Produktvergleich beim Einkauf, da sie für jedes Produkt die Informationen einzeln abrufen müssten, so Clausnitzer. „Verbraucherfreundlicher wäre in jedem Fall, die Zutaten und Nährwerte – wie auch bei nahezu allen anderen verpackten Lebensmitteln vorgeschrieben – direkt auf das Etikett zu drucken.“
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