Vor Gericht

Getarnt als Flüchtlingshelfer missbrauchte Christopher S. Kinder

Der 64-Jährige soll Kontakte zu Flüchtlingsorganisationen genutzt haben, um in Pakistan und Afghanistan Kinder zu missbrauchen. Jetzt steht er vor Gericht.

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Der Prozessauftakt fand in einem der großen Säle im Amtsgericht in der Turmstraße statt.

Der Prozessauftakt fand in einem der großen Säle im Amtsgericht in der Turmstraße statt.

© benjamin pritzkuleit

Christopher S. war kein katholischer Priester, als er Jungen sexuell missbraucht haben soll. Doch genau wie ein Priester war er in einer Position, in der ihn andere für einen besonders guten Menschen hielten. Der 64-jährige Deutsche soll sich bei diversen Flüchtlingsorganisationen engagiert haben, um sexuelle Beziehungen zu Kindern aufzubauen. So steht es in der Anklageschrift, die die Staatsanwältin an diesem Dienstag im Amtsgericht am Tiergarten verliest.

Ein Justizbeamter beugt sich mit geschlossenen Augen nach vorne solange die Anklage Punkt für Punkt verlesen wird. Bei den Beschreibungen kommt der Impuls auf, die Einzelheiten direkt auszublenden: Wie die Kinder lagen, ob der Angeklagte zum Samenerguss kam und welche Sexpraktiken die kinderpornografischen Dateien auf seinem Rechner zeigten. In Berlin, Pakistan und Afghanistan soll der Angeklagte mehrere Jungen unter 14 Jahren „dazu bestimmt haben“, dass sie sexuelle Handlungen vornehmen.

In Peschawar, eine Stadt in Pakistan, soll Christopher S. im Jahr 2014 mindestens drei Jungen unter 14 Jahren missbraucht haben. 2019 soll er dann einem Komplizen im Videochat Anweisungen gegeben haben, wie dieser weitere Kinder missbrauchen oder wie die Kinder aneinander sexuelle Handlungen vornehmen sollten. Die Polizei hat außerdem über hundert kinderpornografische Bilder und Videodateien auf seinem Rechner und Smartphone gefunden.

Seit Ende Oktober 2022 sitzt der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. Im Gerichtssaal trennt ihn ein Glaskasten von den übrigen Anwesenden. Seine Antworten klingen abgehackt, er wirkt steif. Nach der Verhandlung tritt Christopher S. dicht an die Scheibe heran und winkt seinem Bruder, der beim Prozessauftakt auf der Zuschauerbank sitzt. Der lächelt ihm zu und winkt zurück.

Falls Christopher S. gesteht, soll seine Strafe auf höchstens vier Jahre begrenzt sein, bestimmt der Richter. Bedingung ist auch seine Einverständnis mit der Einziehung der technischen Geräte. Der Verteidiger zeigt sich optimistisch: „Ich denke, wir finden einen Weg.“ Dafür hat er bis zum 18. April Zeit, dann werde die Verhandlung fortgesetzt.

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