Es ist ein Urteil, das für Irritationen sorgte: Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich im Januar mit einem sich in Deutschland befindenden Ukrainer, der in sein Heimatland ausgeliefert werden sollte, und kam zum Schluss: Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gelte nicht, wenn ein Land völkerrechtswidrig angegriffen werde. Im Verteidigungsfall, also genau dann, wenn der Staat versuchen wird, möglichst viele seiner Bürger an die Waffe zu bringen, soll das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes auf einmal nicht gelten.
Zeitenwende
Gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch im Krieg? – BGH-Urteil irritiert
Der Bundesgerichtshof argumentiert: Im Verteidigungsfall gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Steht das im Widerspruch zum Grundgesetz?
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Kriegsdienstverweigerung im Verteidigungsfall ausgehebelt? Ein BGH-Urteil irritiert.
© Markus Wächter/Berliner Zeitung