Edelmetall

Gold-ETC im Depot? Bei einem Bestseller kassiert der Staat auch nach Jahren

Rekordzufluss bei Gold-ETCs: Wann Gewinne mit Gold-ETC steuerfrei sind, was der Lieferanspruch bedeutet und was die Abgeltungsteuer kostet.

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Gold per Mausklick: Gold-ETCs lassen sich wie Aktien über jedes Depot handeln. Ob Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, hängt vom Lieferanspruch ab. (Symbolbild, 3D-Illustration)

Gold per Mausklick: Gold-ETCs lassen sich wie Aktien über jedes Depot handeln. Ob Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, hängt vom Lieferanspruch ab. (Symbolbild, 3D-Illustration)

© Imago

Der Goldpreis fällt seit Wochen. Trotzdem stecken Anleger so viel Geld in Gold-Wertpapiere wie nie zuvor.

Im August flossen 5,7 Milliarden Euro in börsengehandelte Gold-Zertifikate, sogenannte ETCs. Nach Zahlen des Analysehauses Crossflow war das der größte Monatszufluss, seit es diese Papiere gibt. Auch im September riss der Strom nicht ab.

Zu den meistgehandelten Gold-ETCs auf Xetra gehört der iShares Physical Gold. Wer damit Gewinn macht, zahlt Steuern, auch wenn er das Papier zehn Jahre hält.

Goldpreis aktuell: gut neun Prozent unter dem August-Stand

Am Donnerstagmorgen kostete die Feinunze laut dem Portal Goldreporter rund 4180 Dollar, umgerechnet etwa 3700 Euro. Im August lag sie noch über 4600 Dollar.

Wer mitten in der Kaufwelle eingestiegen ist, liegt in Dollar gerechnet also schon gut neun Prozent zurück.

Commerzbank-Analystin Barbara Lambrecht macht dafür die Zinserwartungen verantwortlich. Die Märkte rechnen mit weiteren Zinsschritten in den USA, das macht Anleihen attraktiver als ein Metall ohne Ertrag.

Warum Anleger trotzdem Gold-ETCs kaufen

Gold-ETCs sind Schuldverschreibungen, hinter denen echtes Gold in einem Tresor liegt. Sie lassen sich wie Aktien über jedes Depot handeln, schon mit kleinen Beträgen. Einen Barren zu Hause verstecken muss niemand.

Mobeen Tahir vom Anbieter WisdomTree hält die langfristigen Gründe für intakt. Er verweist auf hohe Staatsschulden und Notenbanken, die weiter Gold kaufen.

Wie groß die Nachfrage in Deutschland ist, zeigt Xetra-Gold. Hinter dem Frankfurter Papier liegen inzwischen 176 Tonnen Gold, Ende 2025 waren es knapp 173. Beim aktuellen Kurs sind das nach Berechnung der Berliner Zeitung rund 21 Milliarden Euro.

Gold-ETC und Steuer: Der Lieferanspruch entscheidet

Ob ein Gold-ETC nach einem Jahr steuerfrei ist, hängt an einer einzigen Frage: Können Anleger sich das Gold ausliefern lassen?

Bei Xetra-Gold geht das. Der Bundesfinanzhof hat das Papier deshalb steuerlich einem Goldbarren gleichgestellt, das Bundesfinanzministerium zog per Erlass nach. Gewinne sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, wie der Emittent erläutert.

Fehlt der Lieferanspruch, wird auf jeden Kursgewinn Abgeltungsteuer fällig, egal wie lange das Papier im Depot liegt. Das sind 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, für Kirchenmitglieder kommt Kirchensteuer dazu.

iShares Physical Gold: steuerpflichtig trotz echtem Gold

Genau so liegt der Fall beim iShares Physical Gold. Das Papier ist mit Gold hinterlegt, eine Auslieferung an Anleger in Deutschland ist aber nicht vorgesehen. Gewinne sind deshalb auch nach einem Jahr steuerpflichtig, berichtet das Magazin Börse Online.

Invesco hat auf das Problem reagiert und für deutsche Privatanleger eine eigene Variante aufgelegt, den Invesco Physical Gold II. Gewinne damit sind nach Angaben des Anbieters nach zwölf Monaten steuerfrei, wie das Magazin ebenfalls berichtet.

Rechenbeispiel: So viel kostet der Unterschied

Wer 10.000 Euro in einen Gold-ETC steckt und der Goldpreis steigt um 20 Prozent, macht 2000 Euro Gewinn.

Mit Lieferanspruch bleibt der Gewinn nach einem Jahr komplett steuerfrei. Ohne Lieferanspruch gehen rund 527 Euro ans Finanzamt, wenn der Sparerpauschbetrag schon verbraucht ist. Kirchensteuer ist dabei nicht eingerechnet.

Wer die 1000 Euro Freibetrag im Jahr noch nicht ausgeschöpft hat, zahlt weniger. Bei größeren Summen wächst der Abstand aber schnell.

Einen Haken hat die Steuerfreiheit allerdings. Verluste aus ETCs mit Lieferanspruch lassen sich nach Ablauf der Jahresfrist steuerlich nicht mehr verrechnen. Wer gerade im Minus liegt, sollte das bei der Planung im Blick haben.

So prüfen Anleger ihren Gold-ETC

Die Antwort steht im Basisinformationsblatt oder in den Emissionsbedingungen. Gesucht ist ein Hinweis, dass Privatanleger die Auslieferung von physischem Gold verlangen können. Im Zweifel hilft eine Nachfrage bei Depotbank oder Anbieter.

Manche Banken behalten auch bei steuerfreien Gold-ETCs zunächst Abgeltungsteuer ein. Das Geld lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, dafür die Kaufbelege aufbewahren.

Wer bereits ein Papier ohne Lieferanspruch hält, sollte nicht überstürzt wechseln. Ein Verkauf löst die Steuer auf bisherige Gewinne sofort aus, beim neuen Papier beginnt die Jahresfrist von vorn.

Ob Gold im nächsten Jahr steigt, kann niemand sagen. Die Steuerregel dagegen lässt sich vor dem Kauf in fünf Minuten klären.

Dieser Text ist keine Anlageberatung.

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