Das Landgericht hatte zuvor entschieden, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für Spitzenschiedsrichter beim DFB nicht rechtmäßig ist. Der frühere Bundesliga-Referee aus Berlin erhält eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund von Altersdiskriminierung. „Zu begrüßen ist, dass das Gericht den DFB immerhin zu einer „symbolischen“ Entschädigungszahlung an Manuel Gräfe verurteilt hat. Eine wirkungsvolle Sanktion stellt dies aber noch nicht dar“, begründete der Anwalt die mögliche Anrufung der nächsthöheren Instanz.
Auch der DFB schließt nicht aus, vor das Oberlandesgericht Frankfurt zu ziehen. „Wir haben das erstinstanzliche Urteil zur Kenntnis genommen und werden jetzt die schriftliche Begründung des Landgerichts abwarten, um das Urteil anschließend juristisch prüfen und bewerten zu können“, teilte der Verband mit.
Laut dem Urteil des Landgerichts hat der inzwischen 49 Jahre alte Gräfe jedoch keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Spielleiter beim DFB zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden, sagte Landgerichts-Präsident Wilhelm Wolf bei der Urteilsverkündung. Das Urteil war vom Verband und den Unparteiischen der 1. und 2. Liga mit Spannung erwartet worden. Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190.000 Euro verklagt.
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