Seit Jahren liefern sich die Stadt Potsdam und die Eigentümer Auseinandersetzungen um den Uferstreifen, früher die Patrouillenstrecke der DDR-Grenztruppen. Ähnlich wie am Griebnitzsee will die Stadt Potsdam einen öffentlich zugänglichen Uferweg durchsetzen. Bürgerinitiativen und viele Anwohner unterstützen das Ansinnen. Ein Teil der Eigentümer der Grundstücke, die der Uferweg in zwei Teile schneidet, wehren sich jedoch dagegen. Immer wieder gab es Proteste, vereinzelt soll es zu Handgreiflichkeiten zwischen Gegnern und Befürworten gekommen sein.
Jetzt dreht die Stadt Potsdam den Spieß um und schafft ihrerseits Fakten. Die betreffenden Areale am Ufer werden enteignet. Seit Dienstag laufen Verhandlungen in der zuständigen Enteignungsbehörde im Landesinnenministerium. Für jedes der 21 betroffenen Grundstücke werde eine Lösung erarbeitet, sagt Rathaussprecher Stefan Schulz. Die Gespräche seien bis zum 7. Januar 2014 angesetzt. Insgesamt gehe es um 2900 Quadratmeter.
Schulz betont, es handele sich nicht um eine „klassische Enteignung“, bei der Besitz entzogen wird. „Die Anrainer bleiben Eigentümer, sie müssen aber den öffentlichen Uferweg dulden“, sagt er. Eine entsprechende Belastung werde in den Grundbüchern eingetragen.
Seit 2009 hatte die Stadt Gespräche mit den Eigentümern geführt, es gab keine Einigung. Vor zwei Jahren ermächtigte die Stadtverordnetenversammlung Oberbürgermeister Jann Jacobs (SPD) zur Enteignung. Andreas Menzel, Sprecher der Bürgerinitiative „Groß Glienicker See“, begrüßt diese Entwicklung. Seit Jahren kämpft er für das frei zugängliche Ufer. Aber er kritisiert, zu der Enteignung hätte es in dieser Form nicht kommen müssen. „Der öffentliche Weg wurde schon in einem Bebauungsplan von 1990 festgeschrieben“, sagt er. „Darauf hatten wir gesetzt.“ Die Stadt, so Menzel, hätte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen müssen, als der Bund die Grundstücke auf dem ehemaligen Grenzstreifen teils an private Interessenten, die heutigen Eigentümer, verkaufte. Dies habe sie jedoch nicht ausreichend getan.
Öffentliche Grünfläche
Tatsächlich trat der noch zu DDR-Zeiten beschlossene B-Plan 1999 in Kraft. Er weist das Ufergelände als öffentliche Grünfläche aus. Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, er vertritt fünf der Eigentümerfamilien gegen die Stadt, hält entgegen, dass der Bund nach dem Mauergesetz die Grundstücke teilweise den Alteigentümern habe zurückgeben müssen.
Partsch sagt, seine Mandanten würden die Enteignung keinesfalls hinnehmen. „Ich werde ihnen empfehlen, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen“, sagt er. Der Rechtsstreit mit der Stadt könne sich zehn bis 20 Jahre hinziehen. Besonders verärgert seien die Eigentümer über die angebotenen Entschädigungssummen. „Die Gutachten kommen auf etwa 1000 Euro je Grundstück“, sagt der Anwalt. „Das sind lächerliche Beträge.“ Die Wertminderung der Grundstücke durch den fehlenden direkten Seezugang sei nicht berücksichtigt worden.
Rathaussprecher Stefan Schulz hält diese Berechnung für „Quatsch“, sagt er. „Die Flächen bleiben Eigentum der Anrainer. Was wir machen, ist der geringstmögliche Eingriff.“ Die Entschädigungen habe ein neutraler Gutachterausschuss berechnet.
Wann die drei Sperrungen an dem zweieinhalb Kilometer langen Westufer entfernt werden, ist unklar. Den See am Wasser zu umwandern, wird wohl auch danach noch nicht möglich sein. Auf Berliner Seite gibt es den gleichen Streit – zwischen dem Spandauer Bezirksamt und den See-Anrainern.
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