Grüne

Fraktion verklagt den Senat

Die Berliner Grünen-Fraktion zieht vor das Landesverfassungsgericht. ,Grünen-Parlamentarier Michael Schäfer sieht sich um seine parlamentarischen Rechte gebracht.

Thomas Rogalla
2 Min

Der Gesetzestext ist nach Auffassung der Grünen-Fraktion eindeutig: Danach legt „der Senat von Berlin (...) dem Abgeordnetenhaus jährlich auf der Grundlage des Landesenergieprogramms einen Energiebericht (...) vor.“ So steht es seit 1990 im Berliner Energiespargesetz. Damals regierte für kurze Zeit Rot-Grün unter Walter Momper (SPD). Mit den Berichten soll das Parlament in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob der Senat das Notwendige fürs Klima und die Energieeinsparung bei Wohnen, Arbeiten oder Verkehr unternommen hat. Da der Senat dies aber seit Jahren nicht tut, platzte dem Grünen-Parlamentarier Michael Schäfer der Kragen. Er sieht sich mit seiner Fraktion um seine parlamentarischen Rechte gebracht und zieht deshalb am heutigen Mittwoch vor das Landesverfassungsgericht.

Dort wird im Rahmen einer sogenannten Organklage verhandelt, ob die von den Grünen angeführten Verfassungsartikel 44 und 50, die unter anderem eine Unterrichtung des Parlaments durch den Senat über „Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung“ vorsehen, für die Klage von Belang sind. Aus Sicht der Grünen ist das der Fall.

Umweltstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) hatte jedoch Anfang 2012 im Parlament die Auffassung vertreten, dass die jährlichen Energieberichte nicht notwendig seien. Das ergebe sich auch daraus, dass Voraussetzung für die Berichte ein Landesenergieprogramm sei, in dem Maßnahmen zur Energieeinsparung beschrieben werden. Das letzte davon sei aber 2010 ausgelaufen. In seiner Erwiderung auf die Klage der Grünen führt der Senat zudem an, dass es ja jährlich eine Energie- und CO2 -Statistik vom Statistischen Landesamt Berlin-Brandenburg gebe, auch habe man zahlreiche parlamentarische Anfragen zu diesem Themenfeld beantwortet. Das Parlament sei also im Bilde.

Michael Schäfer überzeugt das nicht. „Wenn der Senat kein Landesenergieprogramm hat, kann er ja berichten, dass er keins hat.“ Der Sinn solcher Berichtspflichten ans Parlament sei, dass der Senat sich bemühe, etwas Berichtenswertes auf die Beine zu stellen. Von den anderen Fraktionen schloss sich keine der Klage an. Ob es am Mittwoch zu einer Entscheidung des Gerichts kommt, blieb offen.

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