Haftprüfungstermin im Fall Ermyas M. / Arzt entlastet Tatverdächtigen

Kommt Björn L. heute frei?

Martin Klesmann Katrin Bischoff
4 Min

POTSDAM. Drei Stunden dauerte gestern die Anhörung von Björn L. vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Veikko Bartel, der Rechtsanwalt des 29-Jährigen Mannes aus Wilhelmshorst (Potsdam-Mittelmark), hatte den Haftprüfungstermin beantragt, um seinen seit zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten frei zu bekommen. Björn L. wird versuchter Mord vorgeworfen. Er und ein Komplize sollen in Potsdam den 37-jährigen Ermyas M. zusammengeschlagen haben. Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte die Ermittlungen übernommen, weil er von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat ausgeht. Erst heute wird über die Fortdauer der Haft entschieden.Ermyas M. war am Ostersonntag von Björn L. und Thomas M., zwei Männern aus der Türsteherszene, an einer Haltestelle am Bahnhof Potsdam-Charlottenhof angegriffen worden. Davon gehen die Fahnder aus. Vorausgegangen war ein Streit, bei dem der Deutsch-Äthiopier seine späteren Peiniger zuerst mit dem Wort "Schweinesau" bedachte. Ermays M. wurde daraufhin mehrfach als Nigger beschimpft. Der Wortwechsel wurde aufgezeichnet. Ermyas M. hatte während des Streits versucht, seine Frau telefonisch zu erreichen, doch nur die Mailbox sprang an. Nach Veröffentlichung eines Teils des Mitschnitts, auf dem eine Fistelstimme zu hören ist, kamen die Ermittler auf die Spur von Björn L. Er wird wegen seiner hohen Stimme "Piepsi" genannt. Doch Björn L. bestreitet die Tat. Er will zur Tatzeit - gegen 4 Uhr morgens - zu Hause gewesen sein. Zudem litt er angeblich seit Wochen an einer Kehlkopfentzündung, konnte nicht richtig sprechen.Nach Angaben von Anwalt Bartel kamen gestern in Karlsruhe zwei seinen Mandanten entlastende Aspekte zur Sprache. Zum einen seien die Standortdaten des Handys von Björn L. ausgewertet worden. So habe Björn L. gegen 2.45 Uhr eine SMS erhalten - zumindest sein Handy muss zu dieser Zeit zu Hause gelegen haben. Gegen 7 Uhr morgens habe sein Mandant ein Gespräch von zu Hause aus geführt. "Es ist kein Beweis, dass mein Mandant zu Hause war, aber ein Indiz", sagte Bartel. Es mache die Angaben von Björn L. glaubhafter. Schließlich sei die Polizei davon ausgegangen, dass er die ganze Nacht nicht daheim gewesen sei.Zudem wurde der behandelnde Arzt gehört. Er habe bestätigt, dass Björn L. kurz vor Ostern wegen einer Kehlkopfentzündung bei ihm gewesen sei. Der Arzt soll ausgesagt haben, dass Björn L. eine tiefe, kratzige und keine Fistelstimme gehabt habe. "Mein Mandant war einen Tag nach Ostern noch einmal bei diesem Arzt, weil die Medikamente nicht angeschlagen hatten. Er hatte noch immer diese kratzige Stimme", sagte Bartel. Er sei sehr optimistisch, dass der Haftbefehl aufgehoben werde. Davon gehen die Ermittler nicht aus. Denn die Polizei hat einen Zeugen ausfindig gemacht, der behauptet, dass Björn L. gegen drei Uhr nachts mit dem Auto von zu Hause abgeholt worden sei.Klar ist, dass es offenbar Ermyas M. war, der den Streit provozierte. Es gibt drei Zeugen, die gesehen haben wollen, dass der Mann zuerst zu trat. Ermyas M. war betrunken. Er hatte fast 2,1 Promille Alkohol im Blut, als er mit schwersten Kopfverletzungen ins Potsdamer Klinikum eingeliefert wurde. Seit Mittwoch liegt Ermyas M. im Unfallkrankenhaus Berlin. Sprecherin Katrin Hölscher sagte, dass Ermyas M. außer der Kopfverletzung keine weiteren Verletzungen davon getragen habe. Dies bestätigt die These der Ermittler, wonach Ermyas M. bei dem Übergriff einen einzigen wuchtigen Schlag gegen den Kopf erhalten habe. Ermyas M. könne noch nicht vernommen werden, sagte die Hölscher weiter. "Aber er drückt sich aus, manchmal mit Gestik, manchmal mit Worten, manchmal klappt das Sprechen auch noch nicht." Derzeit sei noch ungeklärt, ob Schäden zurückbleiben und ob er sich an den Tathergang erinnern wird. "Wir überprüfen nun die derzeitige und künftige Gedächtnisleistung."Olaf Gentz, der Anwalt des zweiten Tatverdächtigen Thomas M., hat ebenfalls Haftprüfung für seinen Mandanten beantragt. Darüber will der Bundesrichter am 10. Mai befinden. Ein Zeuge hat inzwischen ausgesagt, der 30-jährige Thomas M. habe beim Bier erzählt, dass dem Schwarzen ganz recht geschehen sei. "Dieser Zeuge war aber stark angetrunken", sagte Gentz.Fraglich ist, ob die Bundesanwaltschaft den Vorwurf des Mordversuchs gegen beide Männer aufrecht erhalten kann, oder ob es nicht eher um versuchten Totschlag geht. Dann müsste der Fall wieder an die brandenburgische Staatsanwaltschaft abgegeben werde. In Ermittlerkreisen geht man davon aus, dass Generalbundesanwalt Kay Nehm den Fall in seiner Amtszeit nicht mehr aus den Händen geben wird. Zu hoch wäre der Gesichtsverlust, hieß es. Ende Mai hat Nehm, der gestern seinen 65. Geburtstag feierte, seinen letzten Arbeitstag.------------------------------Foto: Frische Blumen schmücken den Ort, an dem Ermyas M. angegriffen wurde.

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