Wer in Deutschland das Existenzrecht Israels leugnet, muss bislang kaum juristische Konsequenzen fürchten. Das soll sich ändern. Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einen Gesetzentwurf des Landes Hessen gebilligt, der einen neuen Straftatbestand im Volksverhetzungsparagrafen vorsieht. Bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe drohen nach dem Entwurf, wenn jemand öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft. Voraussetzung: Die Äußerung muss geeignet sein, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Antisemitismus
Haftstrafe wegen Leugnung des Existenzrechts Israels: Bundesrat bringt Gesetzentwurf auf den Weg
Der Bundesrat billigt einen hessischen Gesetzentwurf. Wer Israels Existenzrecht leugnet, soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Nun ist der Bundestag am Zug.
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Heute noch straffrei, eventuell bald ein ein Fall fürs Gericht: Demonstranten zeigen durchgestrichene Israelfahnen.
© Andrés Trujillo/Imago