Die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist strafrechtlich abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef des Unternehmens. Er hatte unter anderem Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auswerten lassen und war vom Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (Az.: 2 StR 591/11). (dpa)
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