„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erkennen wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes nicht nur an, sondern werden die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessern“, erklärte Buschmann. Damit werde der Koalitionsvertrag umgesetzt. „Klar ist aber auch, dass wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage nicht alle weiteren Forderungen aufgreifen können.“
Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hatte nach ersten Berichten über Buschmanns Pläne bereits Kritik geäußert und erklärt: „An wesentlichen Stellen werden die vom Bundesjustizminister angekündigten Veränderungen den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht.“ So müssten bei der Opferrente auch die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Zudem müsse es leichter werden, Gesundheitsschäden durch Verfolgung anerkennen zu lassen, durch eine sogenannte Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen. Zupke kritisierte auch die Höhe der möglichen Einmalzahlung auf 1500 Euro.
Buschmann stellte hingegen klar, der Gesetzentwurf sehe für die Geltendmachung gesundheitlicher Folgeschäden keine neuen Erleichterungen vor. Mit einer neuen Gesetzeslage seit Jahresbeginn werde „etwaigen Schwierigkeiten beim Nachweis der Kausalität zwischen politischer Verfolgung beziehungsweise Repressionsmaßnahme und einer Gesundheitsstörung bereits angemessen Rechnung“ getragen, erklärte das Justizministerium.
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