Hartmann Vetter vom Mieterverein zu Kündigungen wegen eines Eingriffs in die Optik des Hauses

Flagge zeigen ja - aber nicht am Balkon

Marcel Gäding
3 Min

Der jüngste Fall liegt zwei Tage zurück: Weil sie am Geländer ihres Balkons keine Flagge des Staates Israel befestigen dürfen, kündigten zwei junge Bewohner eines Hauses in der Prenzlauer Allee kurzerhand ihren Mietvertrag. Einen ähnlichen Fall gab es vor kurzem in Schöneberg: Dort zeigte ein Bewohner mit einer Regenbogenfahne Flagge und traf sich mit seinem Vermieter vorm Richter. Derartige Streitereien um Fahnen und Flaggen müssen aber nicht vor Gericht enden, sagt Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein.Nehmen wir mal an, ich sympathisiere mit Aserbaidschan und hänge an meiner Balkonbrüstung eine Fahne auf. Darf ich das?Das kommt darauf an. Solange die Fahne innerhalb der Wohnung hängt, ist dagegen nichts einzuwenden. Der Balkon gehört ja zur gemieteten Wohnung. Sobald eine Fahne oder ein Transparent aber außerhalb der Wohnung, also an der Fassade, befestigt sind, wird es schwierig. Dann liegt ein Eingriff in die Optik des Hauses vor.Und der Vermieter kann dagegen vorgehen .Es muss zwischen der Meinungsfreiheit des Mieters und der so genannten Eigentumsverfügungsfreiheit des Vermieters abgewogen werden. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung. Anlässlich des Golfkriegs 1991 befanden Richter, dass Transparente an Hausfassaden zulässig sind. In einem anderen Fall durften Mieter ebenfalls Transparente verwenden, mit denen sie gegen den Verkauf ihrer Wohnungen protestierten.Wegen der Israel-Fahne soll dem Mieter mit Wohnungskündigung gedroht worden sein. Ist so etwas zulässig?Natürlich nicht. Der Vermieter kann den Mieter höchstens abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Kündigen darf er ihn wegen einer Fahne aber nicht.Was ist, wenn jemand sein Fenster mit Fahnen voll hängt oder dort mit Zetteln für ein Gewerbe wirbt?Dann ist der Vermieter machtlos. Wie gesagt: Alles, was sich innerhalb einer Wohnung abspielt, ist Sache des Mieters. Er kann seine Fenster gestalten, wie er will. Andernfalls könnte der Vermieter ja auch Einfluss auf die Gestaltung nehmen und bei der Auswahl der Gardinen Mitspracherecht haben. Das gibt es glücklicherweise nicht.Was raten Sie Mietern, denen ein Streit mit dem Vermieter droht, weil sie Flagge zeigen?Es sollte schon vorher das Gespräch gesucht werden. Dies vermeidet eine Konfrontation und hilft, sich darauf zu verständigen, eine Fahne beispielsweise statt an der Brüstung innerhalb eines Balkons aufzuhängen. Meistens kommt es auch gar nicht zu Konflikten. So hat es bislang wenig Klagen wegen der "Peace"-Fahnen gegeben, die während des Irak-Krieges an vielen Häusern der Stadt angebracht wurden.Das Gespräch führte M. Gäding.BLZ/MITTENZWEI Hartmann Vetter

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