Die Hetzer auf Facebook fühlen sich sicher. Oft rufen sie mit ihrem Klarnamen zu Gewalt gegen andere auf, weil sie glauben, dass ihnen nichts passieren kann. Doch wenn zum Beispiel der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist oder zu Gewalt aufgerufen wird, dann treten mitunter die Landeskriminalämter auf den Plan. Manchmal gelingt es der Polizei, Hetzer – ob Links- oder Rechtsextremisten oder Islamisten – zu überführen.
Der Umstand, dass viele Absender von Hasstiraden unter ihrem wirklichen Namen schreiben, erleichtert den Ermittlern vom polizeilichen Staatsschutz die Arbeit etwas. Allerdings behaupten manche Schreiber, ihr Account sei von einem anderen gekapert worden. „Wir erwirken einen richterlichen Beschluss und fordern bei den Internetdiensten die Verkehrs- und Bestandsdaten an“, sagt Polizeisprecher Stefan Redlich.
„Wenn bei der Wohnungsdurchsuchung der Rechner, auf dem die Nachricht verfasst wurde, gefunden wird, kann der Täter nicht mehr sagen, dass sein Account gekapert wurde.“ Die Rechner werden durch Computerspezialisten der Polizei ausgelesen. Im Jahr 2014 ermittelte der Staatsschutz in 34 Fällen, nachdem rechte Hetzkommentare per Mail verschickt worden waren. 39 Verfahren betrafen Hasskommentare auf Facebook, drei Mal Twitter, sechs Mal Youtube und ein Mal WhatsApp. „Es soll sich keiner dem Gefühl hingeben, dass man im Internet beleidigen und bedrohen kann, wie man will.“
Verrohte Sitten
Diese Ermittlungsbilanz geht dem Kriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger nicht weit genug. Denn „Hatespeech“, also Hasstiraden, und Belästigung im Netz seien „ein absolutes Massendelikt“. Und dafür hat er auch eine Erklärung: „20 Jahre wuchsen die Menschen in einem digitalen Raum auf, in dem sie machen konnten, was sie wollten. Da muss man sich nicht wundern über die verrohten Sitten.“
Nachdem Facebook angekündigt hat, Hasskommentare schneller zu löschen, befürchtet er eine Auslagerung der Polizeikompetenz an das Unternehmen. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, wenn die Sicherheitsbehörden stärker im Netz präsent wären. „Ihre weitgehende Abstinenz befördert den Hatespeech“, so Rüdiger. „In anderen Ländern haben Beamte individuelle dienstliche Accounts in sozialen Medien und erhöhen so die polizeiliche Präsenz. Warum sollte das nicht auch bei uns denkbar sein?“, fragt der Kriminologe. Die für Schulen zuständigen Präventionsbeamten könnten etwa beim Fotonetzwerk Instagram als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche präsent sein. Die große Zahl an Hass-Delikten im Internet könnte seiner Meinung nach ein Grund sein, warum die Strafverfolgungsbehörden diese Diskussion bisher eher rudimentär betreiben.
Nach dem Legalitätsprinzip ist die Polizei verpflichtet, jede ihnen bekannt werdende Straftat zu verfolgen. Weil die Polizei wegen ihrer Personalausstattung nicht in der Lage sei, im Netz hohe Präsenz zu schaffen, müsse man laut Rüdiger das Legalitätsprinzip im Netz reformieren oder abschaffen, um die knappen Ressourcen gezielt einzusetzen.
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