UPDATE

Open Source

Friedenstüchtig: Wie das Grundgesetz wurde, was es heute nicht mehr ist

Die Politik hat das Friedensgebot der Verfassung vernachlässigt – und das Bundesverfassungsgericht hat das billigend in Kauf genommen. Ein Vorabdruck.

Heribert Prantl
10 Min
Der Autor, Journalist und Jurist Heribert Prantl.

Der Autor, Journalist und Jurist Heribert Prantl.

© Sven Simon/imago

Das Friedensgebot hängt wie eine Glocke im Glockenturm der Verfassung. Aber sie wird schon lang nicht mehr geläutet, zuletzt zu Zeiten des Bundeskanzlers Willy Brandt. In den Jahren 1948/49, als die Glocke gegossen wurde, hatte man sich das anders vorgestellt: Das Friedensgebot sollte den politischen Alltag, es sollte die Regierungsarbeit begleiten und bestimmen. Aber daraus ist nichts geworden. Heute ist es so: Die Glocke hängt zwar noch, aber sie ist Dekoration.  

Und diejenigen, die versuchen, die Glocke zu läuten, werden beschimpft – als „Lobbyist des Feindes“, als „Lumpenpazifist“, oder, wie im Ukrainekrieg, als „Putinversteher“. Das Friedensgebot sollte eigentlich das Prinzip sein, an dem sich alle anderen Normen der Verfassung messen lassen müssen; das ist nicht oder nicht mehr so. Mit späteren Verfassungsergänzungen, zumal mit denen, die 1954/56 die Bundeswehr und die sogenannte Wehrverfassung ins Grundgesetz eingefügt haben, ist angeblich das Friedensgebot verändert worden. Ist das wirklich so? Hat das Friedensgebot des Grundgesetzes einen Bedeutungswandel erfahren?

Mit einem Abo weiterlesen

Sie haben bereits ein B+ Abo?

*