Das Friedensgebot hängt wie eine Glocke im Glockenturm der Verfassung. Aber sie wird schon lang nicht mehr geläutet, zuletzt zu Zeiten des Bundeskanzlers Willy Brandt. In den Jahren 1948/49, als die Glocke gegossen wurde, hatte man sich das anders vorgestellt: Das Friedensgebot sollte den politischen Alltag, es sollte die Regierungsarbeit begleiten und bestimmen. Aber daraus ist nichts geworden. Heute ist es so: Die Glocke hängt zwar noch, aber sie ist Dekoration.
Und diejenigen, die versuchen, die Glocke zu läuten, werden beschimpft – als „Lobbyist des Feindes“, als „Lumpenpazifist“, oder, wie im Ukrainekrieg, als „Putinversteher“. Das Friedensgebot sollte eigentlich das Prinzip sein, an dem sich alle anderen Normen der Verfassung messen lassen müssen; das ist nicht oder nicht mehr so. Mit späteren Verfassungsergänzungen, zumal mit denen, die 1954/56 die Bundeswehr und die sogenannte Wehrverfassung ins Grundgesetz eingefügt haben, ist angeblich das Friedensgebot verändert worden. Ist das wirklich so? Hat das Friedensgebot des Grundgesetzes einen Bedeutungswandel erfahren?
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Friedenstüchtig: Wie das Grundgesetz wurde, was es heute nicht mehr ist
Die Politik hat das Friedensgebot der Verfassung vernachlässigt – und das Bundesverfassungsgericht hat das billigend in Kauf genommen. Ein Vorabdruck.
Heribert Prantl
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Der Autor, Journalist und Jurist Heribert Prantl.
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