Autofahrer in Berlin und Brandenburg müssen sich am bevorstehenden Himmelfahrtswochenende auf erhebliche Behinderungen einstellen. Der ADAC warnt vor „sehr starkem Reiseverkehr“ und rechnet besonders auf den Hauptverkehrsadern rund um die Hauptstadt mit langen Verzögerungen.
Im Fokus stehen laut Automobilclub die A10 mit dem Berliner Ring sowie die A3, A5, A8 und A9 in Richtung Süden. Auch die A1, A7 und A24 mit Ziel Nord- und Ostsee dürften stark frequentiert sein. Die Autobahn GmbH verweist zusätzlich auf mehrere staugefährdete Abschnitte, etwa zwischen Groß Kreutz und Leest, im Bereich des Dreiecks Werder sowie zwischen Freienbrink und Königs Wusterhausen. Hohes Verkehrsaufkommen wird zudem auf der A12, A13 und A19 erwartet.
40 Kilometer Stau im Vorjahr
Nach Einschätzung des ADAC beginnt die kritischste Phase bereits am Mittwochnachmittag vor dem Feiertag, wenn Berufspendler auf Kurzurlauber und Ausflügler treffen. Auch der Donnerstagvormittag dürfte zäh verlaufen. Eine gewisse Entspannung erwartet der Club erst für Freitag und Samstag, bevor am Sonntagnachmittag und -abend die Rückreisewelle einsetzt.
Welches Ausmaß die Verkehrsbelastung zu Christi Himmelfahrt annehmen kann, hatte sich bereits im vergangenen Jahr gezeigt. Auf dem Berliner Ring bildete sich damals ein kilometerlanger Rückstau, der nach Angaben des ADAC zu den längsten bundesweit registrierten Staus des Jahres zählte. Auf dem Abschnitt zwischen Pritzwalk und Kremmen staute sich der Verkehr zeitweise auf über 40 Kilometern.
Bußgelder bei fehlender Rettungsgasse
Der ADAC rät, Fahrten gründlich vorzubereiten und Stoßzeiten zu meiden. Als günstige Reisezeitfenster nennt der Club die frühen Morgenstunden oder den späten Nachmittag.
Auch bei stockendem Verkehr sollten Fahrer ruhig bleiben und frühzeitig eine Rettungsgasse bilden. Wer dies versäumt, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Standstreifen darf nicht befahren werden, Wenden oder Rückwärtsfahren im Stau sind ebenfalls verboten. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass die Handynutzung ohne Freisprechanlage auch im Stau untersagt ist, solange der Motor läuft.
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