Prozess

Höcke weist Vorwürfe nach Verwendung von NS-Parole zurück: „Ich bin unschuldig“

Die Staatsanwaltschaft wirft Björn Höcke vor, wissentlich eine NS-Parole verwendet zu haben. So lief der zweite Prozesstag.

Team News dpa/AFP
2 Min
Björn Höcke im Gerichtssaal im Landgericht Halle

Björn Höcke im Gerichtssaal im Landgericht Halle

© Fabrizio Bensch/Reuters/Pool/dpa

AfD-Politiker Björn Höcke hat vor dem Landgericht Halle die Vorwürfe der Verwendung einer NS-Parole zurückgewiesen. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, sagte Höcke am Dienstag im Prozess vor dem Gericht in Sachsen-Anhalt. „Ich wusste tatsächlich nicht, dass ‚Alles für D…‘ auch von der SA benutzt worden ist.“ Er sei „völlig unschuldig“, fügte Höcke hinzu. Der Prozess gegen den 52-Jährigen war am vergangenen Donnerstag eröffnet worden.

Laut Anklage soll Höcke bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im sachsen-anhaltischen Saalekreis im Mai 2021 „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Höcke betonte im Prozess, er habe nicht gewusst, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP handelte. Grünen-Politiker Sebastian Striegel hatte daraufhin Anzeige gegen Höcke erstattet und auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Höcke arbeitete in der Vergangenheit als Geschichtslehrer

In seiner Einlassung beschrieb sich Höcke als einen „rechtstreuen Bürger“. Der 52-Jährige hat in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet. In den Gerichtssaal hatte er am Dienstag Bücher mitgebracht, mit denen er eigenen Angaben zufolge unterrichtet wurde und unterrichtet hat. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben muss, so seine Auffassung.

Bei der Landtagswahl in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Im Fall einer Verurteilung wird Höcke voraussichtlich maximal eine Geldstrafe erhalten. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Für den Prozess in Halle sind derzeit vier Termine bis Mitte Mai geplant.

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