„Was passiert, wenn eine Person, die ausweislich der Personalpapiere eine Frau ist, aber biologisch und äußerlich ein Mann, sich Zugang zu für Frauen besonders geschützten Bereichen verschaffen will?“, schrieb die Ministerin. „Ich denke nur beispielhaft an Umkleidekabinen, Duschen und Saunen für Frauen.“ Für die Betreiber von Einrichtungen könnten sich damit bei der Einlasskontrolle kaum lösbare Fragen stellen, kritisierte Hoffmann.
„Es geht hier nicht um Menschen, die sich entgegen ihrem biologischen Geschlecht ernsthaft als Frau oder Mann fühlen“, betonte die Ministerin. „Aber solange der Gesetzgeber auf jeden Nachweis der Ernsthaftigkeit verzichtet, ist er blauäugig, wenn er nicht auch Missbrauchsmöglichkeiten in den Blick nimmt.“
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