Ein Gericht verhandelt in den kommenden Wochen wie es mit Wilfried W. weitergeht. Bereits vor fünf Jahren wurde der Mann im Prozess des sogenannten Horrorhauses von Höxter verurteilt. Ab dem 30. August wird vor dem Paderborner Landgericht die Frage verhandelt, ob der heute 53-jährige Wilfried W. nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Entscheidend dafür ist, für wie gefährlich ihn Gutachter halten.
Rückblick: In einem aufsehenerregenden Prozess wurde Wilfried W. 2018 verurteilt, weil er gemeinsam mit seiner Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gequält hatte. Zwei der Opfer starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Die ebenfalls verurteilte Ex-Partnerin sollte 13 Jahre in Haft, Wilfried W. elf Jahre. Anders als seine Ex-Frau stufte das Gericht ihn als vermindert schuldfähig ein. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess abgesprochen, Gut und Böse unterscheiden zu können. Das Gericht folgte ihr damals und schickte Wilfried W. in eine Psychiatrie.
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Landesgericht Münster: Wilfried W. hat keine schwere psychische Störung
In der Psychiatrie kamen bald Zweifel an der attestierten eingeschränkten Steuerungsfähigkeit auf. Ein neuer Gutachter wurde eingeschaltet. Dessen Einschätzung brachte die zuständige Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Münster 2020 zu dem Urteil, dass Wilfried W. keine schweren psychischen Störungen habe, die sein Urteilsvermögen einschränkten: „Der Verurteilte kann Recht und Unrecht unterscheiden“, so das Gericht 2020. Wilfried W. wurde daraufhin in den regulären Strafvollzug verlegt. Die Staatsanwaltschaft Paderborn stellte in der Folge den Antrag auf Sicherungsverwahrung, über den nun das Paderborner Landgericht verhandelt.
Die Sicherungsverwahrung ist rechtlich keine Strafe. Im Anschluss an eine Haft dient sie grundsätzlich dazu, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen. Dazu muss ein Hang zu erheblichen und für die Allgemeinheit gefährlichen Straftaten bestehen.
In dem neuen Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis Ende September angesetzt. Unter anderem werden zwei neue Sachverständige ihre Gutachten zu dem 53-Jährigen erstatten. Sie waren bestellt worden, um eine Prognose abzugeben, ob eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe angezeigt sei, so ein Gerichtssprecher. Außerdem habe das Gericht mehrere Zeugen geladen, die den Verurteilten entweder aus der Psychiatrie oder später aus der Justizvollzugsanstalt kannten.
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