Gegen zwei Hotelbetriebe verhängten Gerichte zuletzt Ordnungsgelder. „Unsere verschärften Kontrollen zeigen Erfolge. Das bestätigen auch die aktuellen Gerichtsurteile“, sagt Markus Luthe, Geschäftsführer Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung. „Jede Werbung mit falschen Sternen ist eine zu viel.“
In 106 Fällen Gerichtsverfahren eingeleitet
Nach Dehoga-Angaben entfernten bis Ende vergangenen Jahres 558 erwischte Schummler die unzulässige Kennzeichnung. 473 Hotels ließen sich klassifizieren beziehungsweise beantragten bei der Dehoga die Vergabe von Sternen. 403 Fälle wurden der Wettbewerbszentrale übergeben. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs leitete nach eigenen Angaben in 106 Fällen Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung ein.
Der Dehoga vergibt die Sterne nach einem umfangreichen Kriterienkatalog. Die Klassifizierung gilt jeweils für drei Jahre und soll Verbrauchern Orientierung bei der Auswahl der Unterkunft bieten. Derzeit sind knapp 8300 Betriebe ausgezeichnet. Im Herbst 2016 führte der Verband eine regelmäßige und automatisierte Auswertung aller Homepages deutscher Hotels ein.
Was Ein- und Zwei-Sterne-Hotels bieten müssen
In Ein-Sterne-Hotels müssen laut der „Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH“ alle Zimmer mit Dusche, WC und einem Fernseher ausgestattet sein. Außerdem müsse es unter anderem eine tägliche Zimmerreinigung, einen Empfangsdienst und ein erweitertes Frühstücksangebot geben. Bei zwei Sternen sollte zudem unter anderem ein Internetzugang auf dem Zimmer oder im öffentlichen Bereich des Hotels bestehen. Außerdem müsse ein Angebot von Hygiene-Artikeln wie Zahnbürsten und Einmalrasierern gewährleistet sein.
Das kann man bei Drei- und Vier-Sterne-Hotels erwarten
In Drei-Sterne-Hotels muss die Rezeption 14 Stunden besetzt, jedoch 24 Stunden erreichbar sein. Weitere Extras sind etwa das Getränkeangebot auf dem Zimmer, ein Haartrockner, ein Ankleidespiegel und ein Wäscheservice. In Vier-Sterne-Häusern können Gäste außerdem zum Beispiel mit einer Minibar, dem Zimmer-Service, Bademänteln und Hausschuhen auf Wunsch rechnen.
Das müssen Fünf-Sterne-Hotels bieten
Wer in einem Fünf-Sterne-Hotel absteigt, kommt unter anderem in Genuss des Concierge-Services und einer 24 Stunden besetzten Rezeption. Für jeden Gast gibt es eine personalisierte Begrüßung mit frischen Blumen oder einem Präsent auf dem Zimmer. Weitere Details zu den einzelnen Sterne-Kategorien lesen Sie hier.
Unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen geworben
Die jüngst aufgedeckten Mogeleien betrafen den Angaben zufolge häufig Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen warben. Nach Einschätzung der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. „Vielen Hoteliers schien nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist“, sagte eine Verbands-Sprecherin.
Manchmal sorge auch ein Betreiberwechsel für Verzögerungen. Hinzu kommen Grenzfälle, zum Beispiel Sterne im Familienwappen der Hoteleigentümer. Etwa 600 unklare Fälle verfolgte die Dehoga zunächst rechtlich nicht weiter.
Empfindliche Strafen drohen
Gegen hartnäckige Schummler zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht. „Hotelbetriebe, die rechtskräftig zur Unterlassung einer unzulässigen Sterne-Werbung verurteilt wurden, müssen dafür sorgen, dass die Werbung auch tatsächlich entfernt oder geändert wird“, argumentierte der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Hans-Frieder Schönheit, jüngst. „Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafen.“
So verhängte das Landgericht Dessau-Roßlau im vergangenen Jahr ein Ordnungsgeld von 1500 Euro gegen einen Hotelbetreiber. Dieser hatte nach Angaben des Gerichts trotz Verurteilung auf seiner Internetseite erneut mit Sterne-Symbolen geworben ohne gültig Klassifizierung (Az. 3 O 15/17).
Noch härter ging das Landgericht Münster gegen eine Hotelbetreibergesellschaft mit einem Ordnungsgeld von 5000 Euro vor. Das Unternehmen hatte ebenfalls auf seiner Homepage weiterhin unberechtigterweise mit der Kennzeichnung geworben. (Az. 022 O 19/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rer)
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