Der Mann in der grauen Hose und dem weißen Hemd frühstückte und schaute dabei einen Film auf dem Handy. Ohne Kopfhörer, in voller Lautstärke, um 5.17 Uhr morgens.
Gerhard B. pendelt täglich von Neunkirchen in Niederösterreich nach Wien. An einem Donnerstag im August saß dieser Fahrgast schräg neben ihm, und irgendwann reichte es dem Pendler. Er wollte den Mann ansprechen.
Dazu kam es nicht. Kurz vor Wiener Neustadt stand der Filmgucker auf und verschwand.
Der Störenfried kam zurück – in Uniform
Ausgestiegen war er nicht. Wenig später tauchte er wieder auf, diesmal als Zugbegleiter, und kontrollierte die Fahrkarte des Mannes, den er gerade eine halbe Stunde lang beschallt hatte.
„Ich war so perplex, dass ich gar nichts sagen konnte“, sagte B. der österreichischen Tageszeitung Krone, die den Fall zuerst berichtete. Seine Frage an das Unternehmen: Sollte ein Zugbegleiter nicht mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn er gerade privat unterwegs ist?
Die Österreichischen Bundesbahnen antworteten dem Blatt knapp. Man nehme die Rückmeldung ernst und werde die Mitarbeiter intern nochmals sensibilisieren. Es gehe darum, allen Fahrgästen eine angenehme Reise zu ermöglichen – nötig sei aber auch ein rücksichtsvolles Miteinander aller Reisenden.
Handylärm in Bus und Bahn: Was in Berlin gilt
Berliner Fahrgäste kennen die Szene auch ohne österreichischen Twist. Die Regeln sind schärfer, als die meisten glauben.
Paragraf 4 der Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg schreibt vor, dass Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen sind, sobald andere Fahrgäste durch die Lautstärke belästigt werden. Das gilt für Busse, U-Bahn, Tram und S-Bahn.
Die BVG hat nachgelegt. Seit Ende 2024 läuft in den Bussen aller Linien eine eigene Durchsage: Musik, TikToks und Telefonate gehören ins Ohr und nicht über Lautsprecher.
Fernverkehr: Regel ja, Strafe nein
Im ICE gibt es Ruhebereiche, in Abteilen, Lounges oder ganzen Wagen. Die Bahn formuliert dort vorsichtig: Handytelefonate, Klingeltöne und lautes Musikhören seien „nicht erwünscht“, heißt es auf bahn.de.
Verbindlicher klingt Nummer 6.1 der Beförderungsbedingungen vom Dezember 2025: Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere nicht über Gebühr gestört werden. Wer Weisungen des Personals missachtet, kann von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne Erstattung.
Ein Bußgeld steht darauf nicht. Dasselbe Regelwerk verlangt 200 Euro für die grundlos gezogene Notbremse und 40 Euro Vertragsstrafe für Alkohol auf bestimmten Nahverkehrsstrecken. Für den Filmton im Großraumwagen: nichts.
Bußgeld bis 20.000 Euro – und das Handy darf eingezogen werden
Ernst wird es über das Landesrecht. Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin in der Fassung vom Dezember 2023 verbietet in Paragraf 4, Tonwiedergabegeräte so laut zu benutzen, dass eine andere Person erheblich belästigt wird. Ein Ort steht dort nicht, das Verbot gilt grundsätzlich überall.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen reicht bis 20.000 Euro. Paragraf 21 erlaubt zusätzlich die Einziehung des Geräts, Tonwiedergabegeräte sind ausdrücklich aufgezählt. Das Handy wäre also weg.
Nur: Zuständig sind die Ordnungsbehörden, nicht das Zugpersonal. Wer wegen eines Lautsprechers in der Ringbahn das Ordnungsamt anruft, ist längst zu Hause, bevor jemand kommt.
Was Fahrgästen im Zug tatsächlich hilft
- Freundlich und früh ansprechen. Studien zum Deeskalationsverhalten hin oder her, in der Praxis wirkt eine Bitte in den ersten Minuten besser als ein Kommentar nach zwanzig.
- Das Zugpersonal holen. Es darf ermahnen und im Extremfall von der Beförderung ausschließen, wenn jemand Weisungen missachtet.
- Den Wagen wechseln. Unbefriedigend, aber die schnellste Lösung.
- Beschwerde beim Verkehrsunternehmen einreichen. Solche Rückmeldungen sind der Grund, warum es die BVG-Durchsage überhaupt gibt.
In Frankreich kostete der Lautsprecher 200 Euro
Anderswo geht es rustikaler zu. Am Bahnhof von Nantes forderte ein Mitarbeiter der französischen Staatsbahn SNCF im Februar 2025 einen wartenden Fahrgast auf, den Lautsprecher abzuschalten. Der Mann diskutierte, die Bahn verhängte 150 Euro. Weil er nicht sofort zahlte, wurden 200 Euro daraus. Er kündigte an, sich juristisch zu wehren.
Ein Sprecher stellte gegenüber der Pariser Zeitung Le Parisien klar, dass laute Musik genauso behandelt worden wäre.
Für Gerhard B. blieb nur die Erkenntnis, dass ausgerechnet der Mann den Frühzug beschallt hatte, den man in solchen Fällen zu Hilfe ruft. Immerhin hat man in Berlin bei Handylärm das Gesetz auf seiner Seite. In der Hand hat man trotzdem meistens nur die höfliche Bitte an den Sitznachbarn.
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