BONN, 18. März. Unbeeindruckt vom Protest der Gesetzlichen Krankenkassen haben die Kassenärzte die Liste "Individueller Gesundheitsleistungen" (IGEL) veröffentlicht. Diese Liste umfaßt 70 medizinische Leistungen, die von den Kassen nicht bezahlt, aber dennoch von Ärzten als empfehlenswert oder zumindest als medizinisch vertretbar angeboten werden. Wünscht der Patient eine solche Behandlung, beispielsweise eine sportmedizinische Untersuchung, muß er die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen. Diese Liste bringe Klarheit für die Patienten und keine Zusatzkosten, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Winfried Schorre am Mittwoch in Bonn. Aufgeführt seien nur Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen auch bisher nicht erstattet wurden. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen auf Wunsch, Schönheitsoperationen, Diätberatung oder Impfungen vor Reisen.Die Krankenkassen hingegen, in denen 90 Prozent der Bundesbürger versichert sind, unterstellen den Ärzten, sie wollten nur neue Geldquellen mit "unsinnigen Leistungen" erschließen. Alles was ein kranker Mensch medizinisch brauche, finanziere die gesetzliche Krankenversicherung, erklärten Vertreter der Kassen. Besonders kritisierten sie neue Zusatzangebote. Dazu zählt auch die vorsorgliche Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern, um das Risiko eines Schlaganfalls frühzeitig zu erkennen. Gutachten hätten gezeigt, daß solche Methoden "keinen oder nur geringen medizinischen Nutzen" brächten, sagte Hans-Jürgen Ahrens vom AOK-Bundesverband. Keine Zwei-Klassen-MedizinDiesen Vorwurf "unsinniger Leistungen" hält Ärztevertreter Winfried Schorre für "völlig unangebracht". Es werde auch keine "Zwei-Klassen-Medizin" geben. Dafür sei der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankversicherer bei ernsten Erkrankungen viel zu umfassend, "andere Länder beneiden uns hierum". Schorre: "Solange dies so bleibt, kann von einer Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland keine Rede sein." Der Mediziner Lothar Krimmel vertritt in der Fachzeitschrift "Deutsches Ärzteblatt" die Ansicht, daß es weder den Ärzten noch den Krankenkassen zustehe, "mündige Bürger" an der Auswahl bestimmter Leistungen zu hindern. Für Spott auf der Pressekonferenz der Ärzte sorgten Posten der IGEL-Liste wie "UV-Bestrahlungen aus kosmetischen Gründen", "Peeling-Behandlungen zur Verbesserung des Hautreliefs" oder "Epilation von Haaren". Fragen nach einer Konkurrenz zu Sonnenstudios oder Kosmetiksalons wiesen die Vertreter der Ärzte allerdings weit von sich.
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