Das Strafgericht in Versailles sprach Ikea wegen des „Sammelns persönlicher Daten mit betrügerischen Mitteln“ schuldig. Die Anklage hatte einen Fall von „Massenüberwachung“ gesehen. Sie forderte deshalb eine Geldbuße von zwei Millionen Euro für Ikea sowie drei Jahre Haft für den früheren Konzernchef, davon zwei zur Bewährung.
Geschädigten-Anwalt warf Ikea Stasi-Methoden vor
Ein Geschädigten-Anwalt hatte Ikea sogar regelrechte Stasi-Methoden vorgeworfen. Zwischen 2009 und 2012 sammelte Ikea laut den Ermittlern vertrauliche Informationen über fast 400 Mitarbeiter und Bewerber, etwa über mögliche Vorstrafen. Der Konzern beauftragte damit Privatdetektive und sogar Polizisten. Der Skandal kam 2012 durch Medienenthüllungen ans Licht.
Der Gewerkschafter Adel Amara äußerte sich als einer der Zivilkläger in dem Verfahren zufrieden über das Urteil, nannte die Strafe aber „ein wenig milde“. Der frühere Konzernchef Baillot reagierte dagegen schockiert, wie sein Anwalt mitteilte. Der Ex-Manager prüft demnach Rechtsmittel gegen das Urteil.
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