Die Angeklagten sollen mit weiteren Komplizen von Juli 2018 bis Mai 2019 indischen, türkischen, libanesischen und pakistanischen Staatsangehörigen illegal deutsche Aufenthaltstitel verschafft haben. Zehn Fälle sind angeklagt. Die Reisepässe der „Kunden“ seien laut Ermittlungen zunächst mit einem zuvor gestohlenen Blanko-Aufenthaltstitel versehen, dann bei der jeweiligen konsularischen Auslandsvertretung neu beantragt worden. Die Mitarbeiterin des Bürgeramtes habe über den jeweils fehlenden Aufenthaltsstatus Bescheid gewusst, gegen eine Entgeltzahlung die Titelübertragung in den neuen Pass aber dennoch vorgenommen.
Der damaligen Bürgeramts-Mitarbeiterin werden acht Fälle zur Last gelegt. Gegen jeweils 5000 Euro hat sie laut Anklage die Übertragung eines Aufenthaltstitels in den neuen Pass vorgenommen. Für einen so erworbenen, scheinbar legalen Aufenthaltsstatus sollen die „Kunden“ insgesamt zwischen 12.500 und 15.000 Euro gezahlt haben.
Die 38-Jährige erklärte über einen ihrer Verteidiger, sie sitze zu Unrecht auf der Anklagebank. Auch der 30-Jährige, dem Beihilfe zur Last gelegt wird, wies die Vorwürfe zurück. Der dritte Angeklagte, ein Gastronom, sagte, über einen Gast sei er in den mutmaßlichen Schwindel geraten. „Er sagte, er könne an Aufenthaltstitel kommen, ich könnte vielleicht Kunden vermitteln“, so der 46-Jährige. Als ein Verwandter nicht in Deutschland bleiben durfte, sei ihm der Gast eingefallen. Er habe helfen wollen und lediglich vermittelt.
Die 38-Jährige werde sich an einem der nächsten Prozesstage ausführlicher äußern, kündigten ihre Verteidiger an. Die Verhandlung wird voraussichtlich am 10. August fortgesetzt.
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