Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die Angeklagten deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im März 2018 aber auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Ein zweiter Berliner Prozess war im August geplatzt. Verteidiger hatten die damaligen Richter erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Die Angeklagten sollen sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein „Stechen“ auf dem Kurfürstendamm geliefert und bei der Raserei mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde tödliche Folgen billigend in Kauf genommen haben. An einer Kreuzung war es zu einem Zusammenstoß mit einem Jeep gekommen. Der 69-jährige Fahrer starb in seinem Wagen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gemeinschaftlichen Mord aus.
Ein Sohn des Getöteten saß wie bei früheren Prozessen als Nebenkläger mit im Gerichtssaal. Aus seiner Sicht sei es Mord, sagte der 37-Jährige am Rande der Verhandlung. Er hoffe auf ein Urteil mit Signalwirkung - „dass nicht wieder Leute auf die Idee kommen, mit Tempo 170 über den Kudamm zu rasen“.
(dpa)
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