Der Angeklagte war Angaben zufolge im Prozess wegen Gewalt gegen seine Frau im November 2022 ausgerastet. Im Anschluss an die Urteilsverkündung habe er die Richterin beschimpft und beleidigt, dann aus Unmut über die gegen ihn verhängte Strafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro einen Computer und einen Drucker zu Boden gestoßen. Ein Sachschaden von rund 1200 Euro sei entstanden. Anschließend habe er mehrere Gesetzeskommentare in Richtung der Richterin und der Protokollführerin geworfen. Beide seien unverletzt geblieben.
Der Vorfall führte zu einer Anklage wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Weil der 32-Jährige zu einem ersten Prozesstermin im August 2023 nicht erschienen war, erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl. Der Fall sollte am Freitag verhandelt werden, weil der Mann dagegen Einspruch eingelegt hatte. Die nun ergangene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zudem gibt es ein ähnliches Verfahren gegen den 32-Jährigen. Er soll im März 2023 im Amtsgericht Berlin-Pankow im Scheidungsverfahren den Rechtsanwalt seiner damaligen Frau beleidigt und leicht verletzt haben.
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