Im Kampf um Kunden erstatten viele Händler das Geld bei Rückgabe schon benutzter Produkte

Einkauf auf Probe

Sebastian Wolff
5 Min

BERLIN, 24. April. Oliver Köhler* hat den Dreh heraus: Wenn der Geschichtsstudent Lust bekommt, die neue Digital-Spiegelreflexkamera von Konica Minolta oder einen in Testberichten hochgelobten Panasonic-Camcorder eine Weile lang kostenlos auszuprobieren, dann geht er einfach in einen Media Markt oder Saturn-Laden und kauft sich das Gerät - auf Probe. Denn die beiden Elektromarktketten sind äußerst kulant, wenn Kunden ein gekauftes Produkt nach ein paar Tagen dann doch nicht mehr gefällt: Innerhalb von 14 Tagen dürfen alle gekauften Geräte "ohne wenn und aber" (Werbeslogan) zurückgebracht werden. Der Kunde erhält dann anstandslos den gesamten Kaufpreis zurück, auch wenn das Gerät offensichtlich schon benutzt worden ist. Einzige Bedingung für die Rücknahme: Auf dem Produkt dürfen keine sichtbaren Gebrauchsspuren erkennbar sein.Mit Versandhandel mithalten"Das Umtauschrecht gehört zu unserem Service", sagt Bernhard Taubenberger, Sprecher von Media Markt Saturn, einer Holding, welche die beide Handelsketten unter ihrem Dach vereint. Die großzügige Rückgaberegelung sei ein bewährtes Instrument der Kundenbindung. "Auch wenn uns das Geld kostet". Denn zurückgebrachte und bereits benutzte Artikel können natürlich später nicht mehr zum Neupreis an einen anderen Kunden weiterveräußert werden. "Wir verkaufen solche Geräte dann mit einem Abschlag zum Beispiel als Ausstellungsstücke", sagt Taubenberger.Mit der großzügigen Rückgaberegelung stehen die zu Deutschlands größtem Handelskonzern Metro gehörenden Saturn- und Media-Märkte nicht allein. Auch Konkurrent Makromarkt räumt den Kunden ein solches Umtauschrecht gegen Geld ein. Einziger Unterschied: Die Frist beträgt dort nicht 14 sondern nur sieben Tage. Doch längst sind es nicht mehr nur die Elektromärkte, die sich auf solch kulante Umtauschregelungen einlassen: Auch bei Kaufhof, dem Flaggschiff der Metro-Gruppe, oder in den Warenhäusern des angeschlagenen Konkurrenten Karstadt sind die Verkäufer inzwischen sehr kulant, wenn die Kunden einen Fernseher, ein Kaffee-Service oder eine Brotschneidemaschine zurückgeben, weil sie ihnen nicht gefällt. Zwar wird dort nicht explizit mit dem Rückgaberecht geworben. "Doch im Einzelfall sind wir da sehr kulant", sagt zum Beispiel Karstadt-Sprecher Elmar Kratz. "Unsere Verkäufer sind angewiesen, im Interesse des Kunden zu handeln." Im Klartext: Wenn ein Kunde mit seiner Digital-Kamera nicht zurecht kommt, nimmt sie der Händler in der Regel zurück und erstattet das Geld. Bei der Metro-Tochter Praktiker heißt es zwar, dass eigentlich nur originalverpackte Gebrauchsgüter zurückgenommen würden. Die Verkäufer haben aber einen großen Ermessensspielraum. Faktisch lautet die Losung: Die Ware darf gebraucht, aber nicht beschädigt sein. Ein Staubsauger darf also schon einmal benutzt worden sein, ein Fahrrad schon einmal zu Testzwecken ausprobiert worden sein.Äußerst kulant sind auch Discounter wie Aldi oder Lidl: Bei Marktführer Aldi gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht für alle Produkte aus dem Nicht-Lebensmittel-Bereich. Lidl räumt seiner Kundschaft sogar ein vierwöchiges Rückgaberecht ein - und weist auch noch ausdrücklich auf dem Kassenzettel darauf hin.Die Schäden, die dem Handel durch die Rückgabe von bereits benutzter Ware entstehen, dürften beträchtlich sein, auch wenn niemand Zahlen nennen möchte. Doch in Zeiten von Konsum-Schwäche und Käuferstreik geht es darum, den Kunden "die Hemmschwelle zu nehmen", wie Volker Bosse, Analyst von Einzelhandelswerten bei der HypoVereinsbank es ausdrückt. "Das Geld sitzt knapp bei den Leuten", sagt Bosse, "da sind viele eben nur bereit zu Anschaffungen, wenn sie ein Rückgaberecht haben."Ein anderer Grund: Der stationäre Handel will mit den Konditionen im Versandhandel mithalten. Dort gilt nämlich ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Käufer können dort nach Herzenslust Textilien oder Unterhaltungselektronik bestellen, testen und wieder zurückschicken. Seit kurzem gilt das auch für alle Waren, die im Internet bei professionellen Händlern gekauft werden - auch über Auktionshäuser wie Ebay: Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang November hervor.Viele Handelsketten sehen sich deshalb gezwungen, ihren Kunden die gleichen Rechte einzuräumen, sagen Beobachter: "Das Internet wird für viele Händler zu einer immer härteren Konkurrenz", bestätigt Roland Stuhr von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Aus diesem Grund zieht der stationäre Handel mit den Rückgaberegelungen nach". Der Verbraucherschützer macht allerdings darauf aufmerksam, dass die Kunden dort meist keinen Rechtsanspruch auf den Umtausch hätten. Oft sei das nicht vertraglich festgelegt und stehe auch nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um sicher zu gehen, sollten die Kunden sich das Rückgaberecht deshalb schriftlich vom Verkäufer bestätigen lassen, so Stuhr.Autohersteller beteiligen sichGarantiert zum Händler zurückgebracht werden können jedenfalls inzwischen sogar schicke, nagelneue Autos - nach ein paar Wochen ausgiebiger Probefahrten: So wirbt Chrysler derzeit mit einem 90-tägigen Umtauschrecht für das neue Modell Crossfire. Doch die Offerte hat einen Haken: Wer das Auto nicht behalten möchte, muss 1,5 Prozent des Neupreises je gefahrene 1 000 Kilometer als Nutzungsentgelt bezahlen - mindestens aber knapp 1 200 Euro. Wer sich den Wagen also nur kurz "ausborgt", um damit vielleicht seiner Freundin zu imponieren, für den entpuppt sich die Aktion am Ende als teurer Spaß - zumal der Umtausch für den Wagen ganz ausgeschlossen ist, wenn der "Test-Käufer" damit einen Unfall baut.* Name von der Redaktion geändert------------------------------"Das Umtauschrecht gehört zu unserem Service, auch wenn uns das Geld kostet." Media-Markt Sprecher Bernhard Taubenberger------------------------------Foto: Viele Händler räumen ihren Kunden großzügige Umtauschrechte ein. Manche nutzen diese Möglichkeit weidlich aus.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema