Im großen Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts verteilt Rüdiger Borrmann an diesem Montagvormittag Flyer mit QR-Codes, mit denen seine Videos im Internet abgerufen werden können. Die Stimmung ist gelöst. Der Saal gut besetzt. Borrmann zeigt sich siegessicher, bald wieder vor einer Klasse stehen zu können.
Der 62-Jährige war Berufsschullehrer, bis ihm das Land Berlin im August vorigen Jahres fristlos kündigte. Der Pädagoge soll trotz Abmahnung auf seinem YouTube-Kanal mit einem Video den Nationalsozialismus verharmlost und die Corona-Maßnahmen verunglimpft haben. Gegen seine Kündigung hat Borrmann geklagt. Ein Gütetermin ist bereits gescheitert. Nun hat eine andere Kammer das Verfahren übernommen, und der Vorsitzende Richter Benedikt Schmidt noch einmal gefragt, ob sich die Parteien einigen könnten. Ohne Erfolg.
Borrmann unterrichtete seit 2008 an einem Berliner Oberstufenzentrum. Er erhielt eine Abmahnung, nachdem er das Tragen von Masken als „modernes Hakenkreuz“ bezeichnet haben soll. Zur Kündigung jedoch führte ein von ihm hochgeladenes YouTube-Video. Darin ist das Tor eines Konzentrationslagers zu sehen mit dem abgeänderten Schriftzug: „Impfung macht frei“. Die Nationalsozialisten hatten den zynischen Schriftzug „Arbeit macht frei“ über mehreren KZ-Eingangstoren angebracht.
Berliner Lehrer leugnet offenbar öffentlich Corona
Für die Anwälte des Landes Berlin stellt dies eine Verharmlosung des Holocaust dar. Für Borrmann selbst ist es Kunst. So beschreibt er das Video vor Gericht. Es sei eine Collage, mit der er den ebenfalls im Video genannten Tweet des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder habe kritisieren wollen, sagt der Pädagoge. Der CSU-Politiker hatte auf Twitter erklärt, Impfen sei der Schritt zur Freiheit.
„Solange das Video die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschreitet, müssen Sie das ertragen“, erklärt Borrmanns Anwalt Tobias Gall den Anwälten des Landes Berlin in der Verhandlung. Der Jurist sieht die Fotomontage von der Meinungsfreiheit gedeckt und seinen Mandanten als Opfer einer „ungeheuerlichen Stimmungsmache“. Gall, der bei der Abgeordnetenhauswahl als Direktkandidat für die AfD in Charlottenburg-Wilmersdorf antrat, sagt auch, dass Strafbefehle, die es wegen dieser Fotomontage vielleicht schon gegeben habe, Fehlurteile seien. Es wird laut im Gerichtssaal, auch weil Gall der Gegenseite und auch dem Richter immer wieder ins Wort fällt.
Doch mit seinen Argumenten hat der Anwalt wenig Erfolg. Am Ende unterliegt sein Mandant, der das aber selbst nicht mehr hört. Als Richter Schmidt am Nachmittag die Entscheidung verkündet, sind nur noch die Anwälte des Landes Berlin anwesend und ein paar Zuschauer. Die Klage des Lehrers sei unbegründet, deswegen werde sie abgewiesen, sagt Schmidt. Söder habe mit seinem Tweet damals auf die Ausweitung von Impfangeboten gedrängt – eine Strategie, die auch das Land Berlin verfolgt habe. Mit der Veränderung des Spruchs „Arbeit macht frei“ in „Impfen macht frei“ über einem KZ-Tor setze der Kläger dieses staatliche Werben für das Impfen mit dem Nationalsozialismus gleich, so Schmidt. Der Lehrer habe damit auch das Land Berlin verächtlich gemacht.
Benedikt Schmidt, der Vorsitzende Richter, hält die Kündigung von Borrmann für rechtens. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.
© BLZ/Katrin Bischoff
Zudem sieht Schmidt den Ausspruch „Impfen macht frei“ nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil damit die Persönlichkeitsrechte der Opfer des Nationalsozialismus verletzt worden seien. Der Richter betont, es komme bei dem Urteil nicht darauf an, ob der Ausspruch strafbar sei. Das Arbeitsgericht sei kein Strafgericht. Es gehe vielmehr darum, ob eine Weiterbeschäftigung zumutbar sei. „Nein“, sagt Schmidt. Der Lehrer sei schon einschlägig abgemahnt worden und habe keine Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt.
Gegen das Urteil kann der Pädagoge Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Borrmann selbst hatte schon vor der Verhandlung in einem Video erklärt, er sei sich keiner Schuld bewusst. Und wenn er recht bekommen sollte, würde er am Dienstag wieder in seiner Schule sein.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de