Der Bundesrat hat den Weg für schnellere Planungen bei zentralen Verkehrsprojekten frei gemacht. Nach dem Bundestag stimmte auch die Länderkammer einem Gesetz zu, das Bauvorhaben bei Autobahnen, Schienen und Wasserwegen beschleunigen soll. „Wir brauchen dringend mehr Tempo beim Sanieren, Modernisieren und Ausbauen unserer Infrastruktur“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).
Hintergrund ist ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Milliardenhöhe, das Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Infrastruktur beschlossen hatten. Mit dem nun verabschiedeten Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen die Mittel schneller in konkrete Projekte fließen.
Vorrang für zentrale Vorhaben
Das Gesetz ändert mehrere Verfahrens-, Planungs- und Umweltvorschriften. Kernpunkt ist eine Einstufung wichtiger Projekte als „Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit“. Damit soll ihnen bei Abwägungsentscheidungen von Gerichten und Behörden ein höheres Gewicht zukommen, was schnellere Genehmigungen ermöglichen soll. Bei Eingriffen in die Natur sollen neben direkten Ausgleichsmaßnahmen wie Neupflanzungen auch Ersatzzahlungen möglich sein.
Priorität erhalten künftig unter anderem die Beseitigung von Engpässen, zentrale Schienentrassen, Neubauten von Autobahnen sowie der vierstreifige Ausbau von Bundesstraßen. Auch Ersatzbauten für marode Brücken und Tunnel, zusätzliche Lkw-Parkplätze an Autobahnen, wichtige Wasserstraßen, Hafenanlagen, der mögliche Ausbau von Flughäfen sowie Projekte zum Hochwasser- und Küstenschutz sind erfasst.
Digitale Verfahren sollen Zeit sparen
Durch das Vermeiden doppelter Prüfungen sollen nach Angaben aus dem Gesetzgebungsverfahren Monate bis Jahre eingespart werden. Planfeststellungsverfahren sollen künftig vollständig digital ablaufen – von der Antragstellung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zur Entscheidung. Schnellere Prozesse sollen zugleich Kostensteigerungen bremsen.
Die schwarz-rote Koalition hatte monatelang um das Vorhaben gerungen. Grund war die Verknüpfung mit einem vom Umweltministerium geplanten Gesetz zur Stärkung der „Natürlichen Infrastruktur“, bei dem es um Naturschutzgebiete und Moore geht. (mit dpa)
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