Bayern scheint Berlin zu inspirieren, sowohl negativ wie positiv: Auch die Hauptstadt will, wie kürzlich erst der Freistaat, ihr für die Polizeibefugnisse relevantes „Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz“ (ASOG) novellieren.
Allerdings sind die rot-rot-grünen Pläne deutlich andere als die der CSU in Bayern – und als die der CDU in Berlin, die in der vorigen Woche unter ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden Burkard Dregger einen eigenen Entwurf für ein verschärftes ASOG vorlegte, also für mehr Überwachungs- und Zugriffsrechte der Polizei. Der CDU-Entwurf orientiert sich dabei am Vorbild aus dem Süden, Dregger nannte das bayerische Polizeigesetz schon vor seiner Wahl zum Fraktionschef das beste in Deutschland. Es ist auch das schärfste.
Irritationen bei den Koalitionspartnern
Während Rot-Rot-Grün inzwischen wieder über die Ausweitung der Videoüberwachung streitet, will die CDU zum Beispiel das laufende Volksbegehren für mehr und bessere Kameras auf Straßen und Plätzen, initiiert vom ehemaligen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und dem ehemaligen Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), einfach übernehmen.
Das geht auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu weit, der jüngst einen eigenen Vorstoß zur Videoüberwachung in Berlin ankündigte. Womit er wiederum Irritationen bei den Koalitionspartnern Linke und Grüne auslöste, die am liebsten gar nichts ändern wollten an der bereits 2017 verabredeten Praxis, ausschließlich anlassbezogen und temporär Kameras in der Öffentlichkeit einzusetzen. Bei der dauerhaften Kameraüberwachung in der U-Bahn und auf den Stationen in Verantwortung der BVG soll es gleichwohl bleiben.
Eher verärgert als überzeugt
Grundlage für weitere Einsätze auf Straßen und Plätzen solle die Einschätzung und Bewertung der Polizei sein, erklärte Geisels Sprecher Martin Pallgen jetzt, ohne Details zu nennen. Schon damit unterscheide sich der Ansatz von dem Volksbegehren Videoüberwachung grundlegend, sagte Pallgen. Die geplante ASOG-Novelle solle den „völlig überzogenen“ Plänen entgegenwirken, die Heilmann und Buschkowsky wollten. Pallgen: „Wir nennen es einen Weg der Vernunft.“
Die eigenen Bündnispartner sind davon allerdings nicht überzeugt. Geisel Vorstoß bei der Videoüberwachung sei nicht abgesprochen, beschwert sich etwa Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus. Man kenne keinerlei konkrete Vorschläge und sehe ohnehin „eher keinen Regelungsbedarf“, betonte Lux.
Innen-Experte zweifelt an Nutzen
Sein Linken-Kollege Niklas Schrader wurde noch deutlicher: „Der Koalitionsvertrag sieht keinen Ausbau der Videoüberwachung vor. Aus unserer Sicht soll das so bleiben.“, sagte Schrader der Berliner Zeitung. „Wenn Herr Geisel meint, dies über Ankündigungen in der Presse ändern zu wollen, wird er seine Koalitionspartner eher verärgern als überzeugen.“
Innen-Experte Schrader zweifelt den Nutzen von Videoüberwachung, trotz spektakulärer Fahndungserfolge, grundsätzlich an. „Erst jüngst hat eine Evaluation in Nordrhein-Westfalen ergeben, dass die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen kaum bis gar nicht zur Kriminalitätsbekämpfung beiträgt.“ Sein Gegenvorschlag: mehr Personal und intelligente Präventionskonzepte statt Kameras.
Modellversuch für Body-Cams
Eine ASOG-Änderung kann sich Schrader dagegen sehr gut vorstellen, aber eben nur gemäß den Verabredungen im Koalitionsvertrag. Dort ist zum Beispiel ein Modellversuch für Body-Cams für Polizisten im Einsatz vorgesehen, der aber nur sinnvoll sei, wenn zugleich der geplante unabhängige Polizei- und Bürgerbeauftragte eingeführt werde, der auf die Bilder Zugriff haben soll. Schrader: „Das war uns wichtig, damit die Polizei nicht das Monopol auf die Bilder aus Body Cams hat.“
Auch eine Verkürzung des Unterbindungsgewahrsams, einer Art Vorbeugehaft zur Verhinderung konkret erwarteter Straftaten, hat Rot-Rot-Grün verabredet. Das wäre eine Liberalisierung des Berliner Polizeigesetzes ASOG. „In diesem Zusammenhang kann man natürlich auch über die Änderungswünsche der SPD zur Videoüberwachung reden“, sagt Schrader. Nur liege bislang nichs Konkretes vor.
„Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag“
In der SPD-Fraktion heißt es, man wolle „nach der Sommerpause“ in die Koalitionsgespräche zum ASOG einsteigen. Ziel sei unter anderem eine „maßvolle Erlaubnis für mehr Videoüberwachung bei Bedarf“.
Die CDU-Opposition dagegen will durchweg Verschärfungen: Taser-Einsatz, Telefonüberwachung zur Gefahrenabwehr, Fußfessel für Gefährder – und auch die längst abgeschaffte Schleierfahndung, also die Befugnis zu massenhafter Überprüfung von Personalien, ist dabei. „Der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zum Ertrag“, kritisiert Geisels Sprecher Pallgen. Mit Rot-Rot-Grün komme das nicht.
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