Israel muss humanitäre Hilfe für den Gazastreifen ermöglichen, wird aber nicht zum Ende des Militäreinsatzes verpflichtet. Das teilte der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Beschluss am Freitag mit.
Südafrika wirft Israel Völkermord vor. Seit dem Großangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober, bei dem nach israelischen Angaben 1140 Menschen getötet und rund 250 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt wurden, greift Israel massiv im Gazastreifen an. Nach nicht unabhängig überprüfbaren Hamas-Angaben wurden dort bisher über 25.000 Menschen getötet.
Angesichts der heftigen Kämpfe im Süden des Gazastreifens wächst international der Druck auf Israel, bei dem Militäreinsatz gegen die islamistische Hamas mehr Rücksicht auf die Zivilbevölkerung zu nehmen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) forderte Israel eindringlich zur Zurückhaltung auf, Frankreich verurteilte den Beschuss einer UN-Flüchtlingsunterkunft im Gazastreifen. Derweil meldeten Israel und die Hamas am Freitag Kämpfe in der im Süden des Gazastreifens gelegenen Stadt Chan Junis.
Bundesaußenministerin Baerbock erklärte, „auch beim Recht auf Selbstverteidigung gibt es Regeln und auch beim Kampf gegen Terroristen gilt das humanitäre Völkerrecht“. Diese Regeln müsse Israel „auch in einem schwierigen Umfeld“ einhalten, „in dem die Hamas alle Regeln bricht und Menschen als Schutzschilde missbraucht“.
Baerbock: Israel soll Zivilbevölkerung im Gazastreifen verschonen
„Israel muss dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza lassen und seine Operationsführung anpassen“, forderte Baerbock. „Viele hunderttausende Menschen haben auf israelische Anweisung im Süden Gazas Schutz gesucht“, argumentierte die Außenministerin. „Sie können sich nicht einfach in Luft auflösen.“
Sie wiederholte ihre Forderung nach einer „humanitären Feuerpause – auch damit endlich alle Geiseln freigelassen werden“. Baerbock äußerte sich zudem „äußerst besorgt über die verzweifelte Lage der Menschen in Chan Junis“.
EU fordert von Israel Umsetzung der Entscheidung des IGH
Auch die EU-Kommission von Ursula von der Leyen und der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell haben Israel zur Befolgung der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs aufgerufen. „Die EU erwartet, dass die vom IGH angeordneten Maßnahmen vollständig, sofort und wirksam umgesetzt werden“, teilten sie am Freitag mit. Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs seien für die Vertragsparteien verbindlich, das heißt die Vertragsparteien müssten ihnen nachkommen.
Inhaltlich äußerten sich Borrell und die EU-Kommission nicht zu dem Richterspruch. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, hieß es lediglich. Die EU sichere dem Internationalen Gerichtshof als wichtigstem Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen weiterhin seine Unterstützung zu. Das Recht jeder Vertragspartei, Argumente in Bezug auf die Zuständigkeit, die Zulässigkeit oder die Begründetheit vorzubringen, bleibe von der Entscheidung über den Antrag Südafrikas auf Anordnung vorläufiger Maßnahmen unberührt.
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Frankreich forderte Israel auf, sich an das „humanitäre Völkerrecht“ zu halten. Das Außenministerium in Paris „verurteilte“ den Beschuss einer UN-Flüchtlingsunterkunft in Chan Junis, bei dem nach UN-Angaben am Mittwoch 13 Menschen getötet worden waren. Nach Angaben des UN-Hilfswerks für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) wurde das Gebäude von zwei Panzerraketen getroffen.
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